Seite 6 - AUTOHAUS SCHADENRECHT SB12-H3

AUTOHAUS schadenrecht
L
ena F. tritt nach der Ausbildung
ihre erste Stelle an. Zur Arbeit muss
sie 25 Kilometer fahren. Also kauft
sie sich ihr erstes eigenes Auto. Die Ent-
scheidung fällt auf das Angebot eines
­
Gebrauchtwagenhändlers, der für einen
sechs Jahre alten Ford Fiesta, Laufleistung
72.000
Kilometer, noch 4.500 Euro ver-
langt. Was Lena F. besonders beruhigt, ist,
dass der Händler ihr eine 24-monatige
Gebrauchtwagengarantie anbietet. Da sie
von Autos keinerlei Ahnung hat, fühlt sie
sich auf diese Weise sicher. Falls über-
raschend Mängel auftreten sollten, hätte
sie keine größeren Kosten zu tragen.
Motorschaden
Gut ein Jahr später fährt Lena F. auf der
Autobahn nach Hause, als plötzlich eine
ungewöhnlich hohe Motortemperatur an-
gezeigt wird. Der Wagen verliert merklich
an Leistung. Sofort hält sie das Fahrzeug
auf dem Seitenstreifen an und ruft den
Pannendienst. Dieser stellt fest, dass sich
ein Kühlschlauch gelöst hat und dadurch
sehr schnell Kühlwasser verloren ging. Die
Schlauchschelle, die den Schlauch halten
sollte, ist durchgerostet. In der Werkstatt
wird ein Motorschaden festgestellt. Die
Zylinderkopfdichtung ist defekt.
Lena F. ruft bei ihrem Gebraucht­
wagenhändler an. Dieser verweist auf die
Garantieversicherung, bei der sie den
Schaden sofort melden soll. Er selbst ver-
weigert jegliche Reparaturen und Zah-
lungen. Dafür habe sie ja die Garantie.
Frau F. meldet der Versicherung den Scha-
den. Diese verweigert jedoch jegliche
Leistungen – es handele sich um einen
Folgeschaden wegen des Kühlwasserver-
lustes, der von der Garantie ausgeschlos-
sen sei. Abschleppkosten und Nutzungs-
ausfall würden ohnehin nicht erstattet.
Verkäufer muss mangelfrei liefern
Lena F., die zermürbt von den ablehnen-
den Bescheiden ihres Händlers und der
Versicherung Beratung gesucht hat, ver-
lässt ihren Anwalt hoffnungsvoll: Der
Frau kann geholfen werden. Selbst wenn
es tatsächlich keine Leistungen aus der
Garantie geben sollte, kann die Kundin
jedenfalls ihre Ansprüche aus der gesetz-
lichen Sachmängelhaftung gegen den Ver-
käufer geltend machen (auch „Gewähr-
leistung“ genannt). Der Verkauf einer
Garantie entbindet den Verkäufer nämlich
noch lange nicht von seiner gesetzlichen
Garantie
fall(e)?
Haftungsfrage
Worin liegt der feine, aber
ausschlaggebende Unterschied zwischen Garantie
und Sachmängelhaftung? Ein Fallbeispiel.
von Klaus Schultze-Rhonhof (Rechtsanwalt)
Fotos: Laura Keßler/Presse+PR Pfauntsch; fotolia.com - Gina Sanders
Was greift bei einer Panne mit dem
neu angeschafften Gebrauchtwagen
Garantie oder Gewährleistung?
Lesen Sie hier...
...
was unter Sachmängelhaftung und was unter
Garantie fällt. Vor allem Händler sollten hier auf
das Kleingedruckte achten.
66
Autohaus
18/2012