AUTOHAUS SchadenRecht 1-2019
EXKLUS I VE RECHTSAUFFASSUNG LG Darmstadt beerdigt die fiktive Abrechnung Foto:Walter K. Pfauntsch Am 5. September 2018 hat das Landgericht Darmstadt zu Az. 23 O 386/17 ein bemerkenswertes Urteil verkündet, mit dem sich vermut- lich bald das OLG Frankfurt nochmals neu beschäftigen wird. verkehr zuzuwenden und sich hierfür eine tägliche Pauschale in Form des Nutzungs ausfallschadens auszahlen zu lassen. Komplettreparatur und Mietwagen als Option Das Urteil hätte also zur Folge, dass Un fallgeschädigte zukünftig in nahezu allen Fällen das Fahrzeug einer vollumfänglich sach- und fachgerechten Reparatur zufüh ren und einen Mietwagen in Anspruch nehmen würden. Verlierer dieser Recht sprechung wären die Geschädigten und D as LGDarmstadt hat entschieden, dass nach einem Verkehrsunfall ereignis nur noch die Schadens ersatzpositionen ersetzt verlangt werden können, deren Anfall durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen wurde. Die Gel tendmachung von fiktiven Repara turkosten, aber auch Nutzungsausfall schaden sei nicht mehr möglich. Folgen für die Schadenregulierung Gewinner einer solchen Rechtsprechung wären ganz eindeutig die an der Besei tigung der Folgen von Verkehrsunfällen beteiligten Dienstleister. Denn wenn der Geschädigte sich seinen Schaden nicht mehr auszahlen lassen und darüber ent scheiden kann, ob und in welchem Um fang er den Schaden reparieren lässt, gibt es für ihn überhaupt keine Motivation mehr, im Interesse des Erhalts von Geld statt Reparatur auf eine vollumfängliche Reparatur zu verzichten. Es gäbe für ihn auch keinen Grund, auf einen Mietwagen zu verzichten, um sich für die Zeit der Re paratur dem öffentlichen Personennah KURZFASSUNG Vor gut einemhalben Jahr kam es in Darm- stadt zu einem LG-Urteil, das deutlichmacht, wie unvorhersehbar Rechtsprechung sein kann und dass sich Geschädigte vor Gericht zuweilen„wie auf hoher See“ befinden kön- nen. Das Landgericht legte dabei einen BGH- Entscheid recht„frei“ nach eigener Anschau- ung aus und kassierte die nach § 249 BGB verankerte fiktive Abrechnung gleichmit ein. Sollte das Urteil bestehen bleiben, hätte dies selbst für dieVersicherer drastische Folgen mit steigenden Schadenaufwänden, die nicht nur die 19 Prozent Mehrwertsteuer beträfen. K&L-Fachbetriebe könnten sich vor Aufträgen künftig nicht mehr retten, wenn das Urteil zumWegfall der fikti- ven Abrechnung beim Unfallschaden auch künftig Bestand haben würde. 7/2019 59 AUTOHAUS SCHADENRECHT
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