AUTOHAUS SchadenRecht 2-2019
FREMDRECHNUNGEN Fordern kann der Haftpflichtversicherer viel ... Fotos:Walter K. Pfauntsch Eine Versicherung hat grundsätzlich nicht das Recht, von einem Autohaus auch die Rechnung einer Lackierwerkstatt zu verlangen, die im Unterauftrag ein Fahrzeug lackiert hat. Allerdings wird die Fachwerkstatt, die nicht mehr über einen eigenen Lackier betrieb verfügt, durch den Haftpflichtver sicherer unter Generalverdacht gestellt. Frei nach demMotto: Wieder einmal eine Fachwerkstatt, die sich zu Lasten der Ver sichertengemeinschaft bereichern will. Ganz abgesehen davon, dass dies natürlich mehr als nur einen faden Beigeschmack hinterlässt, gibt es rechtlich auch keine Pflicht, gegenüber dem Haftpflichtversi cherer die Fremdrechnung offen zu legen (bspw. AGWeiden vom 22. Februar 2011, Az.: 1 C 1310/10). Im Haftpflichtschadensfall gibt es kei ne rechtliche Beziehung zwischen der Fachwerkstatt und dem Haftpflichtversi cherer. Allein zwischen Fachwerkstatt und Kunden besteht einWerkvertrag, im Zuge dessen der Schaden sach- und fachgerecht zu beheben ist. Gegenüber dem Kunden ist abzurechnen. Nur der Kunde hat einen Anspruch auf eine Rechnung. Es ist daher selbstverständlich nicht die Rechnung des Haftpflichtversicherers, auch wenn man sich versichererseits gern anders verhält. Auch den häufig anzutreffenden Fall der Abtretung der Schadensersatzansprüche A llein aufgrund der strengen Um weltschutzvorschriften lohnt es sich häufig nicht mehr, neben dem Karosseriebetrieb auch einen La ckierbetrieb zu betreiben. Weit einfacher und kostengünstiger ist es zumeist, die Lackierarbeiten auszugliedern. DemKun den, der sein Fahrzeug in die Reparatur gibt, ist es in der Regel gleichgültig, ob die Fachwerkstatt selbst lackiert oder diese Arbeiten an einen Subunternehmer wei tergibt. Rechtlich nachteilhaft ist dies für den Kunden nicht, da im Gewährleis tungsfall die Fachwerkstatt für Fehler der Lackierarbeiten zu haften hat, unabhängig davon, ob diese selbst durchgeführt oder fremd vergeben wurden. Fachwerkstatt unter Generalverdacht Manch einem Haftpflichtversicherer ist die Fremdvergabe von Lackierarbeiten ein Dorn im Auge; wittert der Versicherer doch hohe Aufschläge bei der Übernahme der Fremdarbeiten in die Rechnung der Werkstatt. Um dies aufzuklären, werden immer häufiger von Haftpflichtversiche rern die Fremdrechnungen angefordert. Erst einmal mag dies überzeugen. Schließ lich soll der Geschädigte finanziell so ge stellt werden, als wenn es den Verkehrs unfall nicht gegeben hätte, und unzulässig bereichern soll sich doch im Rahmen ei ner Unfallschadensregulierung keiner. KURZFASSUNG Die gegnerische Versicherung versucht immer öfter, eine Pflicht zur Vorlage von Fremdrechnungen auch im Haftpflicht- schaden herzustellen. Eine solche Pflicht gibt es grundsätzlich nicht. Stattdessen handelt es sich hier aber um einen neuen Versuch, berechtigte Ansprüche eines Geschädigten zu beschneiden. Gibt ein Marken-Autohaus ein Fahrzeug zur Lackierung an eine freie Fachwerkstatt weiter, ist sie nicht verpflichtet, deren Rechnung an den Haftpflichtversicherer mit einzureichen. 76 10/2019 AUTOHAUS SCHADENRECHT ANZEIGEN-SONDERPUBLIKATION
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