autohaus schadenrecht
B
ei Haftpflichtschäden ist es uner-
lässlich für die Werkstätten, den
Unfallgeschädigten die Grund-
sätze des sogenannten Fahrzeugausfall-
schadens erläutern zu können. Im Fol-
genden wird ein Überblick dazu gegeben,
um den Geschädigten eine erste Orientie-
rung verschaffen zu können.
Dauer des Mietwagen-Anspruchs
ImHaftpflichtfall dürfen Geschädigte be-
kanntlich für die Reparaturzeit einen
Mietwagen in Anspruch nehmen. Das Er-
satzfahrzeug muss dabei mit dem Unfall-
fahrzeug vergleichbar sein.
Bei der Anmietung eines Ersatzfahr-
zeuges erspart sich der Unfallgeschädigte
regelmäßige Aufwendungen für das eige-
ne Auto, wie zumBeispiel Verschleiß. Die-
ser „Vorteil“ kann dadurch ausgeglichen
werden, dass er ein Fahrzeug anmietet,
das eine Klasse niedriger als das verun-
fallte Kfz eingruppiert ist. Bei Autos, die
älter als acht Jahre sind, kommt ein Son-
derabzug in Betracht, so dass eine weitere
Abstufung in der Fahrzeugklasse in Erwä-
gung gezogen werden sollte.
Neben der Reparaturzeit kann sich der
Geschädigte einen Ersatzwagen für eine
gewisse Prüfungs- und Überlegungszeit
anmieten, um anhand des Sachverstän-
digengutachtens zu prüfen, ob der Scha-
den repariert werden soll. Daneben ist
zusätzlich eine Frist für weitere Dispositi-
onen – wie beispielsweise die Überwa-
chung der Instandsetzung – für die Dauer
der Ersatzanmietung zu gewähren.
Wann greift der Nutzungsausfall?
Wer jedoch darauf verzichtet, einen Miet-
wagen in Anspruch zu nehmen, kann für
die Reparatur- und Wiederbeschaffungs-
dauer eine Nutzungsausfallentschädigung
geltend machen. Einen Nutzungsausfall
geltend machen kann derjenige, der das
Fahrzeug regelmäßig nutzt. Das heißt, der
Anspruch muss auch gewährt werden,
wenn das Fahrzeug einem Familienange-
hörigen regelmäßig überlassen wird. Pro-
bleme können entstehen, wenn ein Zweit-
wagen vorhanden ist, wobei nicht unbe-
dingt auf einen Zweitwagen aus demFami-
lienverbund zurückgegriffen werdenmuss.
Was sind„Vorhaltekosten“?
Vorhaltekosten sind die Kosten, die ent-
stehen, wenn Betriebe über ihren norma-
len Bedarf hinaus zusätzliche Fahrzeuge
anschaffen, um ihren Fahrbetrieb auf-
rechtzuerhalten. Um diese Kosten geltend
machen zu können, muss geprüft werden,
ob die Notwendigkeit der Vorhaltung der
Fahrzeuge im Sinne des betrieblichen Be-
langes gegeben ist, und es müssen tatsäch-
liche Reservefahrzeuge vorhanden sein.
Erstattung entgangenen Gewinns
Bei einem Fahrzeugschaden kann unter
bestimmten Voraussetzungen auch ent-
gangener Gewinn ersetzt werden. Hierzu
muss der Geschädigte darlegen, zu welcher
Gewinnerzielung ihm das Fahrzeug fehlte
(
z. B. Taxi, Kurier). In der Regel lassen sich
diese Schäden vermeiden, wenn ein Miet-
wagen angemietet wird. Anders sieht es
aus, wenn Spezialfahrzeuge beschädigt
werden und diese nicht durch Reserve-
fahrzeuge ausgeglichen werden können.
Fahrzeug
ausfall
Haftpflichtschaden
Nutzungsausfall, Vorhaltekosten, entgangener
Gewinn, Mietwagen – wann darf was im Haftpflichtfall beansprucht werden?
von Tamás ignácz (REchtsanwalt)
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...
welche Anhaltspunkte Werkstätten dem
Geschädigten in Sachen Fahrzeugausfall-
schaden mit auf den Weg geben können.
Tamás Ignácz ist seit
2009
Rechtsanwalt. Er
hat sich auf das Ver-
kehrsrecht – vielfach
in Kooperation mit
Werkstätten – spezia-
lisiert. Er ist Mitglied
der Arbeitsgemein-
schaft Verkehrsrecht
imDeutschen Anwalt-
verein e. V. sowie Ver-
tragsanwalt des Anwalt-Netzwerkes des Ver-
kehrsclub Deutschland e.V.
RA Tamás Ignácz
Wenn das eigene Fahrzeug nach einem Unfall
nicht mehr fahrbereit ist, kann der Geschädigte
verschiedene Ansprüche geltend machen.
Foto oben:Walter K. Pfauntsch
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Autohaus
5/2013