editorial AUTOHAUS schadenrecht
Staatsgeheimnis Blitzer-Einnahmen ...
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und was Sie jetzt schon imHinblick auf Ihren Punktestand nach Inkrafttreten der Punktreformam1. Mai 2014 tun können.
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Die Anfrage bei den Behörden nach der
Verwendung der Bußgelder war ernüchternd
um nicht in den Verdacht der Abzocke zu
geraten, spricht man wohl lieber nicht darüber.
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Daniela Mielchen,
Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
AUTOHAUS SCHADENRECHT
erscheint inAUTOHAUSSchadenBusiness
mitAUTOHAUS23-24/2013­
Herausgeber:
ArbeitsgemeinschaftVerkehrsrecht
DeutscherAnwaltverein (DAV)e.V.
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DianeLaudien,SabineWinzer
Druck:
StürtzGmbH,97080Würzburg
Impressum
Wie viele Blitzer gibt es in den Städten? Wie hoch sind die Blitzer­
Einnahmen? Wofür werden sie verwendet? Diesen und anderen
Fragen ist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) in den letztenMonaten bei den zuständigen
Behörden in 150 Städten nachgegangen.
Ernüchternde Bilanz: Von den 150 angeschriebenen Städten
haben wir nur 34 Fragebögen, zum Teil mit unvollständigen An­
gaben, zurückbekommen. Sechs dieser Städte haben dabei die
übermittelten Daten nicht zur Veröffentlichung freigegeben – und
das, obwohl sie zur Auskunft verpflichtet sind!
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jedermann einen
voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen
Informationen, es sei denn, sie unterliegen einem speziellen Ge­
heimhaltungsbedürfnis. Das Gesetz bezeichnet Ausnahmen, in
denen unter anderem die nationale Sicherheit, internationale Be­
ziehungen oder militärische Belange berührt wären. Wie staats-
tragend ist also dieses Bußgeld-Wissen? Naheliegender ist es zu
spekulieren, ob die durchaus nennenswerten Einnahmen nicht
vielmehr Haushaltslöcher stopfen sollen. Und um nicht in den
Verdacht der Abzocke zu geraten, spricht man lieber nicht darüber.
Tatsächlich sind Bußgeldeinnahmen nicht zweckgebunden, so dass
über vermehrte Verkehrskontrollen – rein theoretisch – der ein
oder andere finanzielle Engpass überbrückt werden könnte.
Auchwenn das vorliegende Datenmaterial nicht so umfangreich
ist wie geplant, so liefert es dennoch einige interessante Ergebnisse.
In der Blitzer-Einnahmen-Reihenfolge der 34 „ehrlichen“ Städte
liegt Stuttgart mit 7,9 Millionen Euro vor Dortmund mit rund
7
Millionen Euro, gefolgt von Düsseldorf (5,3 Millionen Euro),
Freiburg (4,1 Millionen Euro) und Mannheim (3,4 Millionen
Euro). Die von 25 Städten genannten Blitzer-Einnahmen beliefen
sich im vergangenen Jahr auf insgesamt rund 61,6Millionen Euro.
Die Bundeshauptstadt Berlin, wo laut Kraftfahrt-Bundesamt
Ende letzten Jahres mit ca. 1,15 Millionen Euro die meisten Pkw
zugelassen waren, machte zu den Blitzer-Erträgen übrigens keine
Angaben. Dabei verfügt die Stadt mit 22 stationären Blitzern und
100
mobilen Messwagen über die weitaus größte Anzahl von Ge­
räten. Eine Kuriosität am Rande: München gab an, lediglich eine
städtisch betriebene stationäre Messstelle zu haben. Offenbar
stimmen dort noch die Steuereinnahmen.
Wenn wir nun schon wenig Einfluss auf die Bedrohungslage
durch Blitzer haben, so können wir ihre Folgen im Hinblick auf
die am 1. Mai 2014 in Kraft tretende Punktreform jetzt schon ent­
scheidend beeinflussen. Zunächst einmal sind die Verteidigungs­
ansätze vielfältig und führen in der Praxis bei der Einschaltung
eines Verkehrsanwaltes dazu, dass in über 50 Prozent der Fälle ein
Punkteeintrag vermeidbar ist. Noch weitgehend unbekannt ist,
dass man zudemdurch geschickten Umgang mit den Eintragungs-
und Übergangsvorschriften Vorteile erzielen kann. Wenn aktuell
der Eintrag neuer Punkte droht und Voreintragungen bestehen,
kann es empfehlenswert sein, die Eintragung der neuen Punkte in
denMai hinein zu verzögern, indemman Einspruch einlegt. Denn
ein Vorteil der Punktreform ist es, dass neue Eintragungen nicht
mehr – wie bisher – die Löschung alter Punkte um weitere zwei
Jahre hinausschieben. Umgekehrt sollten Ersttäter auf eine Eintra­
gung vor dem 1. Mai 2014 Wert legen, da derzeit mit zwei Jahren
noch kürzere Löschungsfristen gelten als nach dem1. Mai nächsten
Jahres mit 2,5 bzw. 5 Jahren.
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Autohaus
23-24/2013