N
ach vielen Protesten, Diskussi-
onen und Änderungen tritt die
Punktreform zum 1. Mai dieses
Jahres nun tatsächlich in Kraft. Das Ver-
kehrszentralregister wird zum Fahreig-
nungsregister (FAER). Punkte werden
damit künftig nach dem Fahreignungs-
Bewertungssystem vergeben. Während
bisher eine Punkteskala von 1 bis 7 zur
Verfügung stand, werden Verstöße ab An-
fang Mai – je nach Schwere des Vergehens
mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet.
Eintragungsgrenze bei 60 Euro
Ordnungswidrigkeiten werden zukünftig
mit 1 Punkt, grobe Ordnungswidrigkeiten
mit 2 Punkten eingetragen. Um „grobe
Ordnungswidrigkeiten“ handelt es sich,
wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Ein Verstoß wird nach dem kommenden
Fahreignungs-Bewertungssystem dann
Eins, zwei
oder
drei
Reform
Ab Mai heißt das Verkehrszentralregister neu„Fahreignungsregister“
und die geplanten Änderungen treten endgültig in Kraft. Jetzt schon sollten
Autofahrer an einige Punkte denken, um durch die Umstellung nicht
benachteiligt zu werden.
von Dr. Daniela Mielchen (Rechtsanwältin)
Lesen SIe hier...
...
was die Punktreform für die Autofahrer
bedeutet sowie die wichtigsten Änderungen
auf einen Blick zusammengefasst.
Foto: fotolia - G.Light
autohaus schadenrecht
5/2014
Autohaus
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