jünger ist als zehn Jahre. Es sollte aber ein
unabhängiger Sachverständiger sein.
Denn Sachverständige der Versicherun
gen oder solcher Organisationen, die be
kanntermaßen der Assekuranz naheste
hen, werden naturgemäß immer bestrebt
sein, möglichst keine oder allenfalls eine
sehr niedrige Wertminderung zuzuerken
nen. Dem Kunden einer Werkstatt würde
das nur schaden.
Zweitens, zu den Schraubteilen: Dass
nur Schraubteile ausgewechselt werden,
dürfte eher selten vorkommen. Wenn das
tatsächlich einmal der Fall sein sollte,
kann das grundsätzlich auch eine Wert
minderung begründen. Sobald nämlich
das Fahrzeug oder seine Karosserie un
mittelbar, und sei es auch nur mit einer
kleinen Schramme, beschädigt worden ist,
ist dies ein „Unfall“ im Sinne der Recht
sprechung und muss im Falle eines Ver
kaufs offenbart werden. Also sollte im
Zweifel jeder Unfall und dessen Repara
turaufwand mitgeteilt werden, wenn ein
Auto verkauft wird. Deshalb kommt
grundsätzlich auch immer eine Wertmin
derung in Betracht.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Frage:
Man hört und liest immer
häufiger, dass es empfehlenswert ist,
aufgrund des Schadenmanagements der
Versicherer auch in unstreitigen Fällen
einen Verkehrsanwalt einzuschalten.
Zahlt das wirklich die gegnerische
Versicherung? Was ist bei einer Teil-
schuld mit den Anwaltsgebühren?
Daniela Mielchen:
Aus Gründen der
Waffengleichheit ist es im deutschen
Schadenersatzrecht vorgesehen, dass sich
der unverschuldet in einem Verkehrsun
fall geratende Geschädigte auf Kosten der
gegnerischen Versicherung einen Anwalt
nehmen darf. Dies gilt nicht erst ab einer
gewissen Mindestschadensumme, son
dern in jedem Fall. Nachdem es aufgrund
des ausufernden Schadenmanagements
der Versicherung mit versteckten Einspar
modellen und Fallstricken praktisch keine
einfachen Fälle mehr gibt, werden Anwäl
te immer weniger verzichtbar. Dem trägt
unsere Rechtsprechung Rechnung, indem
Anwaltsgebühren grundsätzlich auch im
vermeintlich einfachen Fall von der Ver
sicherung zu übernehmen sind.
Trifft den Geschädigten eine Teilschuld,
wird der Anwalt den Schaden entspre
chend der Quote geltend machen. Nur
hierfür entstehen dann die Anwaltsge
bühren, die ebenfalls die Versicherung zu
erstatten hat. Die Sorge umzu hohe Kosten,
die der Versichertengemeinschaft auferlegt
werden, ist unbegründet. Zum einen sind
die Ausgaben der Versicherungen von de
ren Einnahmen schon seit 1994 entkoppelt,
so dass eine Umlage faktisch nicht statt
findet. Zum anderen machen die Anwalts
gebühren nur ca. zwei Prozent des Scha
denersatzes aus. Härter trifft es die Versi
cherung, dass ein Anwalt durchschnittlich
20 Prozent mehr Schadenersatz pro Fall für
die Mandanten und die beteiligten Dienst
leister erzielen kann.
z
d
ie Arbeitsgemeinschaft Verkehrs
recht des Deutschen Anwaltver
eins (DAV) wurde 1979 gegrün
det. Heute gehören ihr über 6.000 Rechts
anwältinnen und Rechtsanwälte an. Die
Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mit
glieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet
regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen
an und informiert ihre Rechtsanwälte
zum Besipiel über die neuesten Entwick
lungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil
ihrer Klienten.
Seit 25 Jahren setzen sich die Ver
kehrsanwälte in den Gremien des Deut
schen Verkehrsgerichtstages in Goslar für
die Rechte der Geschädigten ein und neh
men im Verkehrsrechtsausschuss des
Deutschen Anwaltsvereins zu
allen wichtigen Gesetzesvor
haben Stellung. Die Home
page der Arbeitsgemeinschaft
www.verkehrsanwaelte.de
ver
deutlicht die Vorteile des an
waltlichen Rats in Verkehrs
rechtsfragen und ermöglicht
potenziellen Mandanten eine
schnelle und konkrete Anwaltssuche. Ge
rade Unfallgeschädigten bieten Verkehrs
anwälte zahlreiche Möglich
keiten. Die Erfahrung zeigt:
Diejenigen, die durch einen
Verkehrsanwalt vertreten
werden, erzielen regelmäßig
einen deutlich höheren Scha
denersatz als Geschädigte,
die die Regulierung selbst in
die Hand nehmen.
z
Im Sinne der
Geschädigten
FAcHKOmpeTenZ
E
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des
Deutschen Anwalt Vereins (DAV)
nOcH FRAGen?
Sind Rechtsaspekte unklar? Haben Sie Fragen an
die Fachanwälte? Dann schreiben Sie bitte an:
AUTOHAUS Schaden-Business
Otto-Hahn-Straße 28
85521 Ottobrunn
d.mielchen@mielco.de
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23-24/2011