AUTOHAUS SCHADENRECHT
Hannover: Auch bei einfach gelagertem
Hergang des zu regulierenden Ver
kehrsunfalls und einer einfach gelager
ten Haftungsfrage bedarf es allein für
das Zusammenstellen und die Begrün
dung der in Betracht kommenden
Schadenpositionen besonderen juri
stischen Sachverstands.
Dieser kann auch von gewerblich tätigen
und geschäftserfahrenen Unfallgeschä
digten nicht verlangt werden. Eines der
artigen Spezialwissens bedarf es bereits
bei der ersten Geltendmachung, so dass
von Beginn an ein Anwalt auf Kosten der
gegnerischen Haftpflichtversicherung
eingeschaltet werden darf. So urteilte das
Amtsgericht Hannover am Heimatsitz des
HDI. Dieser hatte die Zahlung der
Anwaltskosten mit dem Argument ver
weigert, ein Anwalt sei nicht notwendig
gewesen, da die Geschädigte den Scha
den auch bei eigener Anspruchsgeltend
machung problemlos ersetzt erhalten
hätte. In einem Fuhrparkunternehmen,
dessen Tagesgeschäft der Umgang mit
Fahrzeugen ist und das hierfür auch auf
seiner Internetseite wirbt, befänden sich
genügend Personen, die bei klarer Haf
tung in der Lage seien, Schadensbelege
nach einem Unfall einzureichen.
Dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht
Hannover zu Recht eine Absage. Nach
dem zwischenzeitlich – natürlich beson
ders am Stammsitz des HDI – gerichtsbe
kannt ist, dass das gesamte Regulierungs
verhalten von Versicherungen zu allererst
auf Einsparungen angelegt ist und dabei
nicht zuletzt Fehlinformationen und die
häufig versteckte Vorenthaltung von
Schadenersatz eine Rolle spielen, ist diese
Rechtsprechung inzwischen richtigerwei
se konsequente Mehrheitsrechtspre
chung.
z
klare absage
++++ Verkehrs
rechtsticker++++
5. Was ist die Folge?
Der Kunde findet nach Abrechnung der
Hauptpositionen (Reparaturrechnung,
Mietwagenrechnung) nur noch schwer
einen qualifizierten Anwalt, der die rest
lichen Ansprüche geltend macht. Eine
solche Tätigkeit ist in der Regel unwirt
schaftlich und wird von vielen Anwälten
abgelehnt. Viele Verkehrsunfälle bergen
weitere Konsequenzen in sich, wie buß
geld-, straf- sowie fahrerlaubnisrechtliche
Probleme, wirtschaftliche Entscheidungs
fragen wie z. B. die Anwendung des Quo
tenvorrechts oder Reparatur nach der
130-Prozent-Regelung, Fragen des Inte
gritätsinteresses und der Weiternutzung
usw. Der Kunde ist ohne anwaltliche Be
ratung in vielen Fällen überfordert und
empfindet die Empfehlung und Einschal
tung eines Anwalts als unterstützenden
Service.
6. Freimachen von kostenverursa-
chendem Ballast
Die meistenWerkstätten haben bestimmte
Bereiche von peripheren Dienstleistungen
– z. B. Lackierarbeiten, Elektronikarbeiten
– aus gutem Grund ausgelagert: Es rech
net sich nicht, die dafür erforderliche per
sonelle Fachkompetenz und das tech
nische Equipment vorzuhalten. Warum
soll aber gerade die ju
ristisch anspruchsvolle
Schadenregulierung
nicht ebenfalls ausge
lagert werden?
7. Mit Versicherungen zusammen-
zuarbeiten bringt nur Nachteile
Die Auffassung vieler Werkstätten, es
zahle sich aus, mit der Versicherungs
wirtschaft zusammenzuarbeiten, deren
Sachverständige zur Schadensschätzung
heranzuziehen und nach deren Anweisun
gen zu reparieren, hat sich als Irrtum he
rausgestellt. Die Versicherungen haben in
erster Linie ein Einsparungsinteresse, oft
auf Kosten der Werkstatt und zum Nach
teil von deren Kunden.
8. Verkehrsrechtsanwälte haben
einen hohen Qualitätsstandard!
Durch einen bindenden Verhaltenskodex
und durch die ständige Fortbildungsver
pflichtung ist gewährleistet, dass der
Vertrauensanwalt stets unverzüglich tätig
wird und für eine schnelle und fachlich
einwandfreie Abwicklung des jeweiligen
Schadens Sorge trägt. Die an die Werk
statt abgetretenen
Forderungen werden
direkt von der Ver
s i cherung an di e
Werkstatt überwie
sen, ohne erst einen
Umweg übe r das
Anwaltskonto zu gehen. Er trägt die
Gewähr für eine optimale Kunden
betreuung und stimmt die Regulierung
mit den Interessen der Werkstatt und je
nen des Kunden ab.
9. Fazit
In der Zusammenarbeit mit einem
Verkehrsrechtsanwalt erreichen Auto
hausunternehmen und Werkstätten eine
schnelle, unbürokratische und gewinn
bringende Schadenregulierung.
z
»
Viele Verkehrsunfälle
bergen weitere
Konsequenzen.
«
Werkstätten, die kundenorientiert denken,
suchen nach Alternativen für die Schadenab-
wicklung.
Schadenregulierung sollte nicht als zu-
sätzliche Aufgabe denWerkstätten aufge-
bürdet werden.
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Autohaus
5/2012