AUTOHAUS SCHADENRECHT
Gegenleistung, sondern bekommt zudem
aus Unkenntnis häufig auch weniger, als
ihr für Reparatur und Mietwagen zusteht.
Werkstätten, die zum einen kunden
orientiert denken und zum anderen be
merkt haben, wie wirtschaftlich schlecht
das Versicherungsdiktat häufig für Werk
statt und Kunden ist, suchen nach Alter
nativen.
1. Wie erleichtert Schadenfix.de die
Schadenregulierung?
Schadenabwicklung über spezialisierte
Verkehrsanwälte kann ein interessanter,
geldbringender und zeitsparender Aus
weg sein. Die Arbeitsgemeinschaft Ver
kehrsrecht hat hierzu das Internetportal
„Schadenfix.de“ ins Leben gerufen. Ge
genwärtig nutzen über 3.000 Anwälte
dieses Forum; die Zahl nimmt ständig zu.
Kooperationspartner aus anderen Bran
chen ergänzen das System.
Am Anfang steht die Wahl eines An
walts. Schadenfix.de gibt in der „Anwalts
suchfunktion“ eine Orientierungshilfe für
diejenigen, die noch keinen Verkehrs
rechtsanwalt kennen.
2. Was sind die Vorteile?
Der Schaden kann schnell und effizient
abgewickelt werden. Wenn die Regulie
rung von Kfz-Schäden durch Servicemit
arbeiter des Autohaues betrieben wird,
entstehen dadurch Kosten, die niemand
ersetzt. Das erledigt der ausgewählte Ver
kehrsanwalt schnell und zuverlässig. Ein
noch so qualifizierter Kundendienstmeis-
ter kennt die Rechtsprechung des BGH
zum Schadenrecht allenfalls in Ausschnit
ten. Auch die örtliche Rechtsprechung zu
schadensrechtlichen Einzelfragen dürfte
ihm nicht zur Gänze bekannt sein. Ein
Anwalt vermeidet also Kürzungen, ent
lastet die Autohausmitarbeiter, erhöht
die Kundenzufriedenheit und verringert
Außenstände des Autohauses.
3. Wie sieht die Haftungslage aus?
Für rechtliche Fehler und Falschberatun
gen durch Autohausmitarbeiter gibt es
keinen Versicherungsschutz. Der Kunde
könnte daher die Werkstatt persönlich auf
Schadensersatz verklagen und wird so
zum Gegner. Anwälte haben demgegen
über eine Haftpflichtversicherung, die
bei – hoffentlich nicht auftretenden Feh
lern – für jeden hierdurch verursachten
Schaden aufkommt.
4. Wie weit geht die erlaubte Regu-
lierungsbefugnis einer Werkstatt?
Nach den Bestimmungen des RDG darf
die Werkstatt ausschließlich ihre Repara
turkostenrechnung gegenüber der Versi
cherung geltend machen, ggf. noch Ab
schlepp- und Mietwagenkosten, wenn
diese Leistungen durch sie selbst erbracht
worden sind. Die Geltendmachung aller
übrigen Schadenpositionen ist ihr ver
wehrt. Der Kunde wird somit mit seinen
weiteren Schadenersatzansprüchen sich
selbst überlassen.
Heidelberg/Berlin (DAV). Eine Autowerkstatt
muss nach einem Reifenwechsel den Kun
den deutlich darauf hinweisen, dass die
Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilome
tern nachgezogen werden müssen. Diesen
Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben
oder ihn unter bestimmten Voraussetzun
gen auf die Rechnung setzen. Eine Zeile im
Kleingedruckten reicht nicht aus. So lautet
das Urteil des Landgerichts Heidelberg (AZ:
1 S 9/10) vom 27. Juli 2011.
Nachdem an seinem Fahrzeug Winterreifen
montiert worden waren, unterschrieb der
Fahrzeughalter den auf der Rechnung enthal
tenen Abbuchungsauftrag. Auf der Rechnung
stand unterhalb der Unterschriftszeile„Rad
schrauben nach 50 – 100 km nachziehen!!“.
Dies geschah nicht.
Nach knapp 2.000 Kilometern Fahrt löste sich
ein Rad. Der Mann klagte auf Schadenersatz.
Er argumentierte, das Rad habe sich ohne
jede Vorwarnung abgelöst. Es sei nicht ord
nungsgemäß und fachgerecht befestigt wor
den. Auf die Notwendigkeit, die Schrauben
nachziehen zu lassen, sei er nicht ausdrücklich
hingewiesen worden.
Das Gericht entschied, dass die Werkstatt zu
70 Prozent haftet. Sie habe nicht hinreichend
auf die Notwendigkeit des Nachziehens der
Radschrauben aufmerksam gemacht. Der Hin
weis auf der Rechnung genüge nicht, erläu
terten die Richter. Die Werkstatt tue ihrer Hin
weispflicht nur dann ausreichend Genüge,
wenn sie den Hinweis mündlich erteile oder
schriftlich dem Kunden so zugänglich macht,
dass unter normalen Umständen damit zu
rechnen sei, dass dieser ihn zur Kenntnis
nehme. Das sei hier jedoch nicht der Fall.
Andererseits sah das Gericht ein gewisses Mit
verschulden des Klägers. Laut Sachverstän
digem führe die allmähliche Lockerung der
Radschrauben zu einer wahrnehmbaren Ver
änderung der Fahreigenschaften des Fahr
zeuges. Unter anderem seien dies bei Lenk
einschlägen und in bestimmten Geschwindig
keitsbereichen wahrnehmbare Vibrationen,
ein Schlagen am Lenkrad bzw. schwammiges
Fahrverhalten. Der Fahrer hätte auf die Verän
derungen im Fahrverhalten reagieren und das
Fahrzeug sofort zur Kontrolle in eine Werk
statt bringen müssen.
z
werkstatt hat
hinweispflicht
++++ Verkehrs
rechtsticker +++++
Gegenwärtig nutzen über
3.000 Anwälte das Inter-
netportal Schadenfix.de.
der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht. Kooperati-
onspartner aus anderen
Branchen ergänzen das
System.
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Autohaus
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