AUTOHAUS schadenrecht
W
as muten sich eigentlich heut
zutage Werkstätten alles zu?
Wenn ein Unfallkunde ins
Haus kommt, nimmt der Servicemeister
erst einmal den Auftrag entgegen. Dann
kontaktiert er für den Kunden den Zen
tralruf der Autoversicherer und lässt sich
die gegnerische Haftpflichtversicherung
benennen. Anschließend ruft er diese an
und meldet dort den Schaden. Er beant
wortet eine Reihe von Fragen des dortigen
Sachbearbeiters und erhält von diesem
dann Verhaltensanweisungen: Abwarten,
bis die Versicherung ihren eigenen Sach
verständigen geschickt hat, womöglich
soll er noch Fotos anfertigen und der
Versicherung übersenden, die dann den
Reparaturweg anhand der Fotos mitbe
stimmt. Keinen freien Sachverständigen
beauftragen, keinen Mietwagen herausge
ben – außer zu den Preisen, die die Ver
sicherung vorschreibt. Keine Reparatur
beginnen ohne Anweisungen der Versi
cherung. Nicht etwa so reparieren, wie es
technisch sinnvoll und für den Kunden
wünschenswert ist, sondern so, wie es die
Versicherung vorschreibt: billig und
schnell.
Suche nach Alternativen
Diese Leistungen gehen allein auf Kosten
der Werkstatt und dienen in erster Linie
demwirtschaftlichen Vorteil der Versiche
rungen. Die Werkstattmeister haben je
doch andere Aufgaben, als sich mit Scha
densregulierungen herumzuärgern, und
das Personal aus der Buchhaltung ist auch
ausgelastet, ohne für fremde Unterneh
men kostenlose Dienstleistungen zu er
bringen. Die Werkstatt erhält für ihre
Unterstützung nicht nur keine finanzielle
Einfach
regulieren
FachBeratung
E
Die Zusammenarbeit mit einemVerkehrsrechtsanwalt
bringt Werkstätten eine schnelle, unbürokratische und gewinnbringende
Schadenabwicklung.
von Frank-Roland Hillmann (Rechtsanwalt)
Lesen Sie hier...
... über die Leistungen der Verkehrsanwälte und
des Internetportals Schadenfix.de
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Autohaus
5/2012