Seite 10 - AUTOHAUS SCHADENRECHT SB1-2012

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AUTOHAUS schadenrecht
W
as muten sich eigentlich heut­
zutage Werkstätten alles zu?
Wenn ein Unfallkunde ins
Haus kommt, nimmt der Servicemeister
erst einmal den Auftrag entgegen. Dann
kontaktiert er für den Kunden den Zen­
tralruf der Autoversicherer und lässt sich
die gegnerische Haftpflichtversicherung
benennen. Anschließend ruft er diese an
und meldet dort den Schaden. Er beant­
wortet eine Reihe von Fragen des dortigen
Sachbearbeiters und erhält von diesem
dann Verhaltensanweisungen: Abwarten,
bis die Versicherung ihren eigenen Sach­
verständigen geschickt hat, womöglich
soll er noch Fotos anfertigen und der
­Versicherung übersenden, die dann den
Reparaturweg anhand der Fotos mitbe­
stimmt. Keinen freien Sachverständigen
beauftragen, keinen Mietwagen herausge­
ben – außer zu den Preisen, die die Ver­
sicherung vorschreibt. Keine Reparatur
beginnen ohne Anweisungen der Versi­
cherung. Nicht etwa so reparieren, wie es
technisch sinnvoll und für den Kunden
wünschenswert ist, sondern so, wie es die
Versicherung vorschreibt: billig und
schnell.
Suche nach Alternativen
Diese Leistungen gehen allein auf Kosten
der Werkstatt und dienen in erster Linie
demwirtschaftlichen Vorteil der Versiche­
rungen. Die Werkstattmeister haben je­
doch andere Aufgaben, als sich mit Scha­
densregulierungen herumzuärgern, und
das Personal aus der Buchhaltung ist auch
ausgelastet, ohne für fremde Unterneh­
men kostenlose Dienstleistungen zu er­
bringen. Die Werkstatt erhält für ihre
Unterstützung nicht nur keine finanzielle
Einfach
regulieren
FachBeratung
E
Die Zusammenarbeit mit einemVerkehrsrechtsanwalt
bringt Werkstätten eine schnelle, unbürokratische und gewinnbringende
­Schadenabwicklung.
von Frank-Roland Hillmann (Rechtsanwalt)
Lesen Sie hier...
... über die Leistungen der Verkehrsanwälte und
des Internetportals Schadenfix.de
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Autohaus
5/2012