AUTOHAUS schadenrecht
A
utos sind Gebrauchsgegenstände.
Früher oder später zeigen sich da
her auch Gebrauchsspuren. Diese
können von kleinsten Lackbeschädigun
gen bis hin zu großflächigeren Schäden in
Form von Verkratzungen und/oder Beu
len aufgrund unfreiwilliger Kontakte mit
anderen Fahrzeugen oder Gegenständen
reichen. Häufig werden kleinere Beschä
digungen nicht sofort beseitigt, teilweise,
weil der Besitzer des Fahrzeuges sich hier
für nicht besonders interessiert, teilweise,
weil hierfür kein Geld da ist oder der
Fahrzeugbesitzer es scheut, seine Vollkas
koversicherung in Anspruch zu nehmen.
Denn er möchte womöglich die Selbstbe
teiligung nicht bezahlen und ist auch nicht
bereit, aufgrund eines verhältnismäßig
geringen, rein optischen Schadens eine
Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt
in Kauf zu nehmen. Kommt es zu einem
„richtigen“ Unfall in dem Bereich, der
schon vorgeschädigt war, stellt sich die
Frage, wie das Vorhandensein von Vor
schäden sich auf das Ausmaß des neu ent
standenen Unfallschadens auswirkt. Hier
sind verschiedene Konstellationen denk
bar:
Vollständige Dokumentation
Die meisten Geschädigten teilen das Vor
handensein von Vorschäden mit. Ent
scheidend ist dabei, dass der Gutachter
bzw. der Werkstattmitarbeiter, der die
Schäden dokumentiert, vom Geschädig
ten eindeutig und umfassend über das
Vorhandensein und das Ausmaß von Vor
schäden informiert wird. Sofern es auf
grund kleinerer Lackbeschädigungen kein
Gutachten zur Schadenbeseitigung des
Vorschadens gibt, kann eine gegebenen
falls durch die Reparatur/Lackierung der
vorbeschädigten Stelle resultierendeWert
verbesserung anspruchsmindernd be
rücksichtigt werden. Im Ergebnis verrin
gert sich damit aufgrund des vorhandenen
Vorschadens die Höhe des Schadenersatz
anspruches aufgrund des nachfolgenden
Unfalls im selben Bereich.
Fiktive Reparaturkosten
Sofern der Geschädigte an seinem Fahr
zeug bereits einen Schaden hatte, für den
ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag
eingeholt worden ist, und es dann im sel
ben Schadenbereich nochmals zu einem
größeren Schaden kommt, bei dessen Be
seitigung auch der Vorschaden vollständig
beseitigt wird, kann der Geschädigte
trotzdem fiktive Reparaturkosten für die
Co-Beseitigung des Vorschadens verlan
gen, da es den Schädiger nicht entlasten
soll, wenn er durch Zufall ein bereits vor
beschädigtes Fahrzeug trifft (vgl. BGH,
Urt. v. 12.03.2009, VII ZR 88/08). Festzu
halten ist damit, dass bei Offenlegung der
Vorschäden und deren Dokumentation
im Ergebnis für den Geschädigten keine
Probleme auftreten.
Schadenersatzanspruch entfällt
Problematisch ist es, wenn Vorschäden
nicht offenbart werden. Die Gründe hier
für können vielfältig sein. Soweit es sich
um kleinere Lackschäden handelt, werden
diese oft schlicht vergessen, teilweise hal
ten die Geschädigten es nicht für relevant,
dass sich kleinere Beschädigungen im ent
sprechenden Bereich befunden haben. Es
gibt aber durchaus auch die Fälle, in denen
Vorschäden bewusst verschwiegen wer
den, weil man hofft, endlich auf fremde
Kosten einen gegebenenfalls selbst ver
schuldeten Schaden ersetzt zu bekommen.
In aller Deutlichkeit ist darauf hinzu
weisen, dass immer dann, wenn man ab
sichtlich über den Umfang der tatsächlich
unfallbedingt eingetretenen Beschädi
gung täuscht, um eine vermeintlich hö
here Entschädigungsleistung zu erhalten,
ein strafbares Verhalten gegeben ist. Doch
die Folgen sind nicht nur im strafrecht
lichen Bereich zu suchen, sondern auch
für die zivilrechtliche Frage des Schaden
ersatzes ist das Verschweigen von Vor
schäden relevant. Denn dann, wenn in
einem bereits vorbeschädigten Bereich ein
neuer Schaden eintritt und eine Abgren
zung der Schäden nicht möglich ist, ent
fällt ein Schadenersatzanspruch vollstän
dig. Dies ist keine „Strafe“ für den Geschä
digten, der wissentlich oder unwissentlich
Vorschäden nicht angibt, sondern das Er
gebnis der juristischen Beweislastregeln:
Beweispflicht beim Geschädigten
Ein Geschädigter muss beweisen, dass ein
ganz bestimmter Schaden aus einem ganz
bestimmten Unfallereignis stammt. So
fern es Streit über das Vorliegen von Vor
schäden bzw. den Umfang eines Unfall
schadens gibt, wird regelmäßig, sei es
außergerichtlich oder in einem gericht
lichen Prozess, ein Gutachten eines Sach
verständigen für Unfallrekonstruktionen
eingeholt. In aller Regel lässt sich damit
Besser
ehrlich
Regulierungspraxis
E
Wer beim Thema
Vorschäden falsch spielt, geht im erneuten Schaden-
fall leer aus.
von Nicolas Eilers (Rechtsanwalt)
Lesen Sie hier...
... welche Konsequenzen es für den Geschä-
digten haben kann, der gegnerischen Versiche-
rung einen Vorschaden zu verschweigen.
64
Autohaus
5/2012