editorial AUTOHAUS schadenrecht
Der Wettlauf um den Erstkontakt
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Ein eigenes Schadenmanagement
von Autohäusern, vorzugsweise in
Verbindung mit Anwälten und
Sachverständigen, wird von
immer größerer Bedeutung sein.
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Daniela Mielchen,
Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
AUTOHAUS SCHADENRECHT
erscheint in AUTOHAUS SchadenBusiness
mit AUTOHAUS 10/2012
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V.
Chefredaktion
: Daniela Mielchen
Realisierung:
Springer Fachmedien München GmbH
Verlagsvertretung Presse + PR Pfauntsch
Otto-Hahn-Straße 28, Aufgang 4
85521 Ottobrunn-Riemerling
Tel. 0 89/6 65 90 70 - 0 / Fax -20
Koordination und Schlussredaktion:
Franziska Ziegler
Korrektorat:
Simone Meißner
Herstellung:
Maren Krapp (Leitung)
Grafik/Layout:
Gertrude Dorn,
SabineWinzer, Oliver Haunschild
Druck:
Stürtz GmbH, 97080Würzburg
Impressum
M
an kann gar nicht oft genug betonen, wie wichtig der
Erstkontakt für ein ertragreiches Unfallgeschäft ist. Egal
ob Versicherer, Werkstatt oder andere Dienstleister:Wer
als Erster Kontakt zum Unfallgeschädigten hat, kann auf die wei-
teren Modalitäten der Unfallabwicklung Einfluss nehmen.
Aufseiten der Versicherer bedeutet dies unter anderem, durch
Partnerwerkstätten und Mengenrabatte Millionen einzusparen.
Auf Autohaus-Seite kann durch den Erstkontakt ein geregeltes
Unfallgeschäft mit regional- und marktüblichen Stundenverrech-
nungssätzen, Restwerten und Mietwagenpreisen sichergestellt
werden, ohne im ständigen Preiskampf unterlegen zu sein.
Die Versicherer lassen sich diesen so wertvollen ersten Kontakt
einiges kosten. Nachdem die teuer bezahlten Notrufsäulen an den
Autobahnen durch die flächendeckende Handyverbreitung nahe-
zu wertlos geworden sind, erfüllt demgegenüber der Zentralruf der
Versicherer immer besser die in ihn gesetzten Erwartungen.
Von vielen als staatliche Auskunftsstelle wahrgenommen, ist
es tatsächlich ein von der Versicherungswirtschaft betriebenes
Callcenter, das neben den benötigten Daten den Kontakt zum
Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung vermittelt. Dieser
wird schon im Erstgespräch alles daran setzen, den anrufenden
Geschädigten von der Idee eines eigenen Sachverständigen ab-
zubringen, und weitere Steuerungen vornehmen, die zusätzliche
Einsparungen versprechen.
Nachdem der Geschädigte auf die günstigeren Stundenver-
rechnungssätze einer gleichwertigen (Nicht-Marken-)Werkstatt
unter gewissen Umständen verwiesen werden kann und der BGH
die Hürde für die Gleichwertigkeit nunmehr sehr gering ange-
setzt hat, dürften die Steuerungsbemühungen in billigere Werk-
stätten auch in Haftpflichtfällen rapide zunehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht unbedenklich, dass die
Polizei dem Ringen der Versicherer um den Erstkontakt Vor-
schub leistet. In der Hälfte aller Bundesländer empfehlen die zur
Unfallstelle gerufenen Beamten durch vorformulierte Vordrucke
die Kontaktaufnahme mit dem Zentralruf der Versicherer.
Als großes Glück für die Versicherungswirtschaft könnte sich
auch die ab 2015 in jedem Neuwagen vorgeschriebene E-Call-
Einrichtung erweisen. Während man derzeit noch um den frei-
willigen Anruf des Unfallgeschädigten buhlen muss, könnte diese
Mühe ab Januar 2015 überflüssig werden, wenn sich das geschä-
digte Fahrzeug gleich selbst von der Unfallstelle aus meldet.
Von der EU eigentlich vorgesehen als automatisches Notrufsys
tem bei Unfällen, das helfen soll, eilig Rettungsmaßnahmen ein-
zuleiten und die Zahl der Verkehrstoten zu senken, dürfte der
E-Call auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen entfalten.
Vieles spricht derzeit dafür, dass der Notruf nicht (nur) in der
112-Notrufzentrale eingehen soll, sondern dem Kfz-Halter viel-
mehr einWahlrecht eingeräumt wird, wen sein Auto verständigt.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Versicherungswirtschaft
eine eigene Nummer zur Notrufverwaltung anbieten. In Anbe-
tracht denkbarer Versicherungsvertragsrabatte könnte das einen
wahren Erstkontaktansturm bedeuten. Gepaart mit einer ge-
schickten versicherungsseitigen Schadensteuerung kann dies zu
ganz erheblichen Verschiebungen im Markt führen.
Aber zum Glück haben wir bis 2015 noch etwas Zeit, uns
Gedanken zu machen, welche Notruf-Rundum-Sorglos-Pakete
neben den Versicherungspaketen angeboten werden könnten.
Ein eigenes Schadenmanagement von Autohäusern, vorzugswei-
se in Verbindung mit Anwälten und Sachverständigen, wird hier-
bei von immer größerer Bedeutung sein.
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Autohaus
10/2012