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in bis vier Mal im Leben ist ein Mensch in Deutschland
an einemVerkehrsunfall beteiligt. Seine Rechte kennt aber
nicht mal jeder Zweite. Dies ergab nunmehr eine Studie,
die vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands und
der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt-
vereins (DAV) in Auftrag gegeben wurde.
Während noch 87 Prozent der befragten Autofahrer denken,
dass bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversiche-
rung des Unfallgegners alle Kosten zahlt, war vielen nicht klar, was
eigentlich „alle Kosten“ sind. Mag man vielleicht annehmen, dass
nicht jedem deutschen Autofahrer Positionen wie Haushalts-
führungsschaden, UPE-Aufschläge oder die unterschiedlichen
Argumente im Streit Fraunhofer versus Schwacke geläufig sind,
so sollte man aber meinen, dass den Betroffenen ihre grundsätz-
lichen Rechte auf freieWerkstattwahl sowie die Einschaltung eines
Sachverständigen und eines Anwaltes bekannt sind. Weit gefehlt!
Die Studie ergab, dass 56 Prozent der Befragten nicht wussten,
dass die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen muss.
So ist wohl auch zu erklären, dass zwar 62 Prozent annehmen,
dass die Versicherung nicht freiwillig alle Ansprüche ausgleicht
(35
Prozent waren sogar der Ansicht, dass den Versicherern grund-
sätzlich vorzuwerfen ist, dass sie regelmäßig berechtigte Zahlungs-
ansprüche verweigern), jedoch nur 38 Prozent einen Anwalt be-
auftragen würden. Obwohl den Versicherern also richtigerweise
mehrheitlich eine unwillige Zahlungsmoral und eine Kürzungs-
neigung unterstellt wird, liegt eine Anwaltseinschaltung denmeis
ten noch immer fern. Sei es aus Unwissenheit über die Kosten
übernahmepflicht oder sei es aufgrund des Aufwandes, den eine
Beauftragung darstellen könnte (Anwalt heraussuchen, Termin
vereinbaren, Unterlagen zusammensuchen, Termin wahrnehmen).
Immer mehr Autohäuser und Werkstätten bieten ihren Kunden
daher einen einfachen Weg an, zu ihrem Recht zu kommen: In-
dem die Autohäuser mit unabhängigen Verkehrsrechtsanwälten
kooperieren und Empfehlungen wie auch einfache Wege zur
Datenübermittlung bereithalten, garantieren sie ihren Kunden
neben einer stressfreien Abwicklung die vollständige Auszahlung
sämtlicher Schadensersatzpositionen.
DieWerkstatt profitiert hier kostenfrei von zufriedenen Kunden
und der Entlastung der eigenen Mitarbeiter. Nicht zuletzt werden
auch dieWerkstattrechnungen schneller und vollständiger bezahlt.
Noch ein paar Zahlen der Studie lassen aufhorchen: 35 Pro-
zent der befragten Autofahrer würden bei einem unverschuldeten
Unfall auf einen eigenen Sachverständigen, also auf eine Schaden-
bezifferung, die den eigenen Interessen und nicht jenen der Ver-
sicherung entspricht, verzichten. Ob dies aus Unwissenheit oder
Großzügigkeit gegenüber den Versicherungskonzernen ge-
schieht, mag dahingestellt bleiben.
Und alarmierend für Autohäuser undWerkstätten: 32 Prozent
würden sich ohne Not oder vertragliche Notwendigkeit nach
einer Werkstattempfehlung der Versicherung richten.
Es ist noch viel Aufklärung zu leisten! Hier zeigt sich wieder,
wie wertvoll der Erstkontakt zum Kunden ist, um frühzeitig die
rechten Empfehlungen zu geben, die falschen zu verhindern und
ein „Rundum-Sorglos-Paket“ aus Werkstatt, Sachverständigem
und Anwalt bereitzuhalten.
editorial AUTOHAUS schadenrecht
Rechte nach Unfall unbekannt
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56
Prozent der Deutschen kennen
ihre Rechte nach einemUnfall nicht –
das zeigt, wie wichtig der Erstkontakt
zum Kunden ist, um frühzeitig die rech-
ten Empfehlungen geben zu können.
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Daniela Mielchen,
Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
AUTOHAUS SCHADENRECHT
erscheint inAUTOHAUSSchadenBusiness
mitAUTOHAUS18/2012
Herausgeber:
ArbeitsgemeinschaftVerkehrsrecht
DeutscherAnwaltverein (DAV)e.V.
Chefredaktion:
DanielaMielchen
Realisierung:
SpringerFachmedienMünchenGmbH
VerlagsvertretungPresse+PRPfauntsch
Schlussredaktion:
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Korrektorat:
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Grafik/Layout:
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Ottobrunn-Riemerling
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Impressum
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Autohaus
18/2012