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ährend der gläserne Mensch im Internetzeitalter auch
dank Facebook und Twitter kaum noch ein Geheimnis
bewahren kann, wurde das vernetzte Fahrzeug ein
wenig verschlafen. Fahrzeugtelematik mit technisch ohne wei­
teres realisierbaren Mehrwertdiensten wie Unfallhilfe, Motor­
diagnose, Staumeldung, Wartungsdiensten oder Einhaltung von
Verkehrsregeln könnten Komfort, aber auch Kontrolle erhöhen.
Nicht zuletzt mit Blick auf die 2015 kommende E-Call-Einrich­
tung in jedem Neuwagen, die vorrangig eine Notruffunktion er­
füllen soll, ist die Diskussion über Machbares vor dem Hinter­
grund von Datenschutz und Wettbewerb voll entbrannt. Ein
sinkendes Interesse an Datengeheimhaltung konnte bei den Ver­
brauchern bereits mit der Ausbreitung der Smartphones be­
obachtet werden. Je größer der Nutzen und der subjektiv empfun­
dene Mehrwert einer Anwendung, desto leichter fällt der Verzicht
auf Anonymisierung. Laut einer Umfrage der Fachhochschule
Köln bei rund 1.000 Autofahrern zur Akzeptanz und den Akzep­
tanzgrenzen von E-Call, Werkstattvernetzung und Mehrwert­
diensten im Automobilmarktbereich aus dem Januar 2013 trifft
die Möglichkeit zur Verständigung von Rettungsdiensten auf brei­
te Zustimmung. Sehr viel zurückhaltender wird die mögliche
Vernetzung jenseits von Unfällen beurteilt. So wird die Funkver­
bindung zu Fahrzeugherstellern mehrheitlich abgelehnt. Auch
HUK-Vorstand Heitmann möchte verhindern, dass der Hersteller
durch den verpflichtenden Einbau des E-Call-Systems per Gesetz
faktisch zum privilegierten und omnipotenten Anbieter telema­
tischer Mehrwertdienste beordert wird“. Vermeintlich zum Ver­
braucherschützer gewandelt, trägt die Einstellung des Herrn Heit­
mann vorrangig dem Interesse der Versicherungen Rechnung, die
Zügel der Schadenabwicklung in der Hand zu behalten.
Straßenverkehrsbehörden, Versicherungen, Hersteller, Ab-
schleppunternehmen undWerkstätten – um nur ein paar zu nen­
nen – werden sicher in einen umkämpften Wettbewerb um die
Kontaktaufnahme treten. Autohäuser und Werkstätten könnten
hier die Nase vorn haben. Die Möglichkeit, die Datenübermitt­
lung selbst zu beeinflussen, erhöht laut der zitierten Studie gera­
de im Bereich Unfallhilfe die Akzeptanz deutlich. Knapp jeder
Zweite würde sich u. U. mit der Werkstatt seiner Wahl vernetzen!
Auch hier verstärkt Bequemlichkeit in Verbindung mit kleinen
Anreizen die Bereitschaft zur Datenweiterleitung.
Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob das E-Call-System
selbst derartige Möglichkeiten eröffnen wird oder vielmehr, wie
derzeit von der EU geplant, mit demUnfall aus einer Art Schlafzu­
stand geweckt wird und hiernach nur etwa eine Stunde aktiv bleibt.
Sicher scheint indes, dass eine wie auch immer geartete Vernetzung
kommen wird. Bei den im Raum stehenden wirtschaftlichen Inte­
ressenwird es keinweiterWeg sein, imLauf der E-Call-Einführung
mit Zusatzsystemen aufzurüsten, die die gewünschten Informati­
onen mit Einwilligung des Fahrzeughalters transportieren.
ImRahmen von Kooperationen von Autohäusern, Sachverstän­
digen und Rechtsanwälten sollten daher rechtzeitig Maßnahmen
zur digitalen Verbindung (z. B. App) angedacht und umgesetzt
werden, die dem menschlichen Bedürfnis nach Mehrwert und
Komfort entgegenkommen. Als Dienstleister mit Ideen wird man
so den Wettlauf um den Erstkontakt vielleicht gewinnen können.
editorial AUTOHAUS schadenrecht
Das vernetzte Fahrzeug – zwischen
Datenschutz und Wettbewerb
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Das vernetzte Fahrzeug wird
kommen – nur Dienstleister mit
Ideen werden dann denWettlauf
um den Erstkontakt mit dem Kunden
vielleicht gewinnen können.
«
Daniela Mielchen,
Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
AUTOHAUS SCHADENRECHT
erscheint inAUTOHAUSSchadenBusiness
mitAUTOHAUS5/2013­
Herausgeber:
ArbeitsgemeinschaftVerkehrsrecht
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Autohaus
5/2013