RA JENS DÖTSCH
derlich und vom Versicherer zu über
nehmen. Der Verkehrsrechtsanwalt wür
de in einem solchen Fall einen Vorschuss
für das weitere Gutachten nötigenfalls
gerichtlich durchsetzen. Ob dies für den
Versicherer wirtschaftlich sinnvoll ist, sei
dahingestellt, zumal nach geltendem
Recht ein Meistertitel, gleich welcher
Fachrichtung, für die Ausübung des Be
rufs des Sachverständigen nicht erforder
lich ist.
Frage:
Auch wird argumentiert, dass vor
tatsächlicher Ausführung der Reparatur-
arbeiten die Frage der Erforderlichkeit ei-
ner Beilackierung nie eindeutig zu klären
sei und deshalb die Kosten nicht zu über-
nehmen seien. Was ist davon zu halten?
Jens Dötsch:
Es handelt sich beim Gut
achten (wenn der Sachverständige kon
krete Ausführungen dazu macht, wes
halb in diesem Fall eine Beilackierung
erforderlich ist) um substantiierten Par
teivortrag, also um solchen mit Hand
und Fuß, der die Schadenshöhe für den
konkreten Einzelfall beziffert.
Der Schädiger muss dann, wenn er
die Erforderlichkeit bestreitet, ebenso
konkret ausführen, weshalb in diesem
Fall die Beilackierung nicht erforderlich
sein soll, andernfalls sein Bestreiten un
beachtlich wäre. Der bloße Verweis auf
+++VERKEHRSRECHTSTICKER+++
Sonderrechte für Elektroautos
Nach demWillen des Gesetzgebers wird es
Sonderrechte für Elektroautos geben. Das Bun
deskabinett hat am 24. September 2014 das
Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet,
das Anfang Februar 2015 in Kraft treten soll. Da
nach werden elektrisch betriebene Fahrzeuge
künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten
Parkgebühren profitieren, erläutert die Arbeitsge
meinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt
vereins (DAV).
Folgende Sonderrechte sind vorgesehen:
■
■
Für Elektrofahrzeuge soll die Reservierung
besonderer Parkplätze an Ladestationen
möglich sein.
■
■
Parkgebühren können reduziert oder erlas
sen werden.
■
■
Elektrofahrzeuge können von bestimmten
Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen
werden, die zum Beispiel aus Gründen des
Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet
werden.
Damit die Sonderregelungen kontrolliert werden
können, müssen diese Fahrzeuge besonders ge
kennzeichnet sein.
Jens Dötsch
ist Fachanwalt
für Verkehrs
recht in der
Kanzlei Görgen
&
Dötsch in
Andernach.
U. a. ist er auch
Mitglied des
Verkehrs
gerichtstages.
Elektroautos bekommen künftig Vorteile
wie z. B. reduzierte Parkgebühren.
allgemeine Erwägungen genügt also
nicht, um die Ausführungen im Gutach
ten zu den Beilackierungskosten zu ent
kräften. Vor dem Hintergrund, dass in
bis zu 90 Prozent der Lackierungen
heutzutage eine Beilackierung erforder
lich ist, sind allgemeine Erwägungen zur
Nichtnotwendigkeit auch kaum trag
fähig. Aus diesem Grund ist es wichtig,
bereits vor Übermittlung des Gutachtens
einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschal
ten, damit diese Frage entweder über
haupt nicht aufkommt oder zumindest
später auf die Rechtsprechung des BGH
hingewiesen wird. ■
In 90 Prozent aller Fälle ist heute eine Beilackierung in direkt an eine reparierte Schadenstelle
angrenzende Bauteile unumgänglich. Wenn der Sachverständige konkrete Ausführungen zur
Beilackierung in seinem Gutachten macht, ist dies ein substantiierter Parteivortrag, der auch
die Schadenshöhe für den konkreten Fall beziffert.
AUTOHAUS SCHADENRECHT
120
23-24/2014