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dIAloG
–
In dieser Rubrik stellen Leser ihre Fragen zur Unfallschaden-
abwicklung an die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwalt Vereins (DAV).
Fotos: fotolia - Gina sanders, fotolia - DarkVectorangel
Wertminderung imHaftpflichtfall
Frage:
Unterliegt die Wertminderung im
Haftpflichtfall der Haftungsquote?
Jens Dötsch:
Grundsätzlich ist es nicht
zu bestreiten, dass ein aufgrund eines Ver-
kehrsunfalls beschädigter Pkw selbst bei
einer technisch einwandfreien Reparatur
einenWertverlust, den so genannten mer-
kantilen Minderwert, erleiden kann. Der
Bundesgerichtshof (BGH) würdigt die
Unfallfreiheit eines Fahrzeugs als einen
wertbildenden Faktor beim Wiederver-
kauf. Sofern es aufgrund eines unver-
schuldeten oder nur teilweise verschul-
deten Verkehrsunfalles zu einer nicht nur
unwesentlichen Beschädigung des Fahr-
zeugs kommt, so kann dieses nicht mehr
als „unfallfrei“ angeboten und verkauft
werden, weshalb üblicherweise ein gerin-
gerer Verkaufserlös zu erzielen sein wird.
Minderwert erstattungspflichtig
Dem Geschädigten steht nach Ansicht
des BGH ein Anspruch auf Ersatz dieses
Minderwerts zu, welcher somit schlicht
und einfach einen vorweggenommenen
Ausgleich für den Preisnachteil darstellt,
den der Fahrzeugeigentümer beim Ver-
kauf erleidet oder erleiden würde.
Bei Verkehrsunfällen sind die Beteilig-
ten häufig jedoch in einem quotalen Ver-
hältnis zueinander „schuld“, das heißt
jeder hat mit einer gewissen Quote den
Verkehrsunfall (mit-)verursacht. Dies
führt zu wechselseitigen Schadensersatz-
ansprüchen, wobei es umstritten war, wel-
che Schadenspositionen an dieser quota-
len Haftung teilnehmen. So wurden die
Sachverständigengebühren von einigen
Oberlandesgerichten von der quotalen
Haftung ausgenommen.
bGh-Urteil
Der BGH hat mit Urteil vom 7.2.2012, Az.
VI ZR 133/11 (mit weiteren Nachweisen),
folgenden Leitsatz aufgestellt: „Im Falle
einer nur quotenmäßigen Haftung des
Schädigers hat dieser dem Geschädigten
dessen Sachverständigenkosten nur im
Umfang der Haftungsquote zu erstatten.“
Er führt weiter aus: „Nach der außer vom
Berufungsgericht insbesondere vomOLG
Rostock (NJW 2011,1973 f.) und verein-
zelten Stimmen in der Literatur […] ver-
tretenen Auffassung ist der Anspruch auf
Ersatz der Sachverständigenkosten nicht
entsprechend der Verursachungsquote zu
kürzen.“
Diese Kosten seien vielmehr in vollem
Umfang erstattungsfähig, weil sie nur ent-
stünden, wenn der Geschädigte seinen
erstattungsfähigen Anteil des Gesamt-
AUtohAUs schAdeNRecht
5/2014
AutohAus
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