AUTOHAUS SCHADENRECHT
Verweisung auf
gleichwertige Werkstatt
Fotos: Dr.-Ing. Holger Enge;V. Scherer
Trotz der Schadenminderungspflicht des Geschädigten sind die
Befugnisse der gegnerischen Haftpflichtversicherung begrenzt.
Zudem besteht die Möglichkeit der freien Reparaturentscheidung.
trotzdem: Die Versicherer lassen es häufig
auf einen Prozess ankommen.
Abrechnungsbasis sind die SVS der
markengebundenen Fachwerkstatt
Der Geschädigte kann bei der Abrech-
nung des ihm entstandenen Fahrzeug-
schadens auf Basis eines Gutachtens
grundsätzlich die Kosten und Stundenver-
rechnungssätze (SVS) einer markenge-
bundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen.
Diese Kosten sind unabhängig davon zu
A
uch knapp fünf Jahre nach der
sogenannten VW-Entscheidung
des Bundesgerichtshofes (BGH,
Geschäftszeichen VI ZR 53/09) herrscht
in der Praxis noch immer Unsicherheit
darüber, ob und wann der Haftpflichtver-
sicherer des Schädigers nach einem Unfall
den Geschädigten auf eine günstigere Re-
paraturmöglichkeit verweisen kann.
In erster Linie sind es die Versicherer, die
mit ihren Behauptungen den in der Unfall-
regulierung unerfahrenen Geschädigten
verunsichern und vor vollendete Tatsachen
stellen. Dabei haben sich zwischenzeitlich
alle Instanzgerichte den Vorgaben des
Bundesgerichtshofes angeschlossen. Und
KURZFASSUNG
Bei der fiktiven Abrechnung kann die gegne-
rische Haftpflichtversicherung dem Geschä-
digten nicht ohne Weiteres die in Anspruch
zu nehmende Fachwerkstatt oder gar den
tatsächlich stattfindenden Reparaturumfang
an seinem Fahrzeug vorschreiben.
Insbesondere bei neuwertigen Fahrzeugen (bis zu drei Jahren) greift die Verweisung
der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Reparatursteuerung nicht.
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18/2014
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