AUTOHAUS SCHADENRECHT
Auf die richtige Verteilung
kommt es an
Fotos: George Doyle/Stockbyte/Thinkstock, privat
Das Quotenvorrecht ist ein Schlüssel zum Ausgleich der entstandenen
Schäden bei anteiliger Schuldfrage. Wie funktioniert das in der Praxis
und was ist imWerkstattgeschäft dabei zu beachten?
ohne dass sie selbst oder der Kunde finan-
zielle Einbußen hat. Wie das geht – so viel
Spaß muss sein –, erfahren Sie am Ende
dieses Artikels.
Zunächst einmal müssen wir verstehen,
wo es herkommt, dieses merkwürdige Ve-
hikel. Betrachten wir uns die Situation
nach einemUnfall. Dr. Ängler, jahrelanger
Kunde im Autohaus Schlaumann, hatte
einen Unfall. Es war ein Auffahrunfall.
Doch Dr. Ängler haftet aus Gründen, die
hier egal sind, mit. Sagen wir, zu 50 Pro-
zent. Folgende Schäden sind entstanden:
■ Reparatur: 2.000 Euro
■ Gutachter: 600 Euro
■ Wertminderung: 200 Euro
■ Nutzungsausfallentschädigung: 200 Euro
Wer gut rechnen kann, merkt: Der
Schaden beträgt 3.000 Euro. Wer zahlt nun
den Schaden an Änglers Auto? Dieser hat
mal mit einer Versicherung einen Vertrag
geschlossen, wonach diese sich verpflichte-
te, nach einem Unfall die Reparaturkosten
zu übernehmen, die sog. Vollkasko. Ängler
erhält also vertragsgemäß 2.000 Euro von
seiner Kaskoversicherung.
Worauf bezieht sich die Regulierung?
Dann gibt es aber noch das Schadens-
recht. Die Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners soll nicht ungeschoren da-
vonkommen. Sie haftet ja zu 50 Prozent.
Auf was haftet sie? Auf den gesamten
Schaden. Der beträgt 3.000 Euro. Also
muss sie Ängler 1.500 Euro überweisen.
Insgesamt hätte Ängler dann aber 3.500
Euro erhalten. Bei einem Schaden von
3.000
Euro wäre dies für ihn zwar schön
–
kann aber nicht richtig sein.
Doch. Könnte es schon. Denn eigent-
lich haben die beiden Versicherungen
nichts miteinander zu tun. Die Rechts-
Q
uotenvorrecht? In einem Fach-
magazin für das Schadenge-
schäft? Was interessiert mich
das?“, fragt sich der Servicemitarbeiter
eines Autohauses, der sich gerade durch
die Sonderbeilage der „AUTOHAUS“
kämpft.
Die Frage ist nicht ganz unberechtigt.
Das ist nämlich einerseits so ein Juristen-
kram. Damit soll sich gefälligst der Anwalt
auseinandersetzen. Macht er auch, vor-
ausgesetzt, der Anwalt kann es selbst.
Andererseits ist das Quotenvorrecht
eine feine Sache. Für den Kunden, der
einen Unfall hatte und teilweise haften
muss, und vor allem für die Werkstatt, die
den Abfluss solcher Kunden in Vertrags-
werkstätten von Versicherungen (Stich-
wort: Select-Verträge) verhindern kann,
KURZFASSUNG
Bei anteiliger Schuldfrage müssen die zu
regulierenden Kosten dem jeweiligen Ge-
schädigten erstattet werden. Auf welcher
Grundlage dieses korrekt zu erfolgen hat,
wird detailliert und praxisnah beschrieben.
Insbesondere bei neuwertigen Fahrzeugen (bis zu drei Jahren) greift die Verweisung der
gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Reparatursteuerung nicht.
AUTOHAUS SCHADENRECHT
18/2014
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