D
er Bundesgerichtshof (BGH) hat
entschieden, dassWerksrabatte, die
Mitarbeitern für eine Unfallrepara-
tur gewährt werden, i. R. einer Unfallregu-
lierung dem Schädiger zustehen. Mit ande-
ren Worten: Die Haftpflichtversicherung
des Schädigers muss weniger zahlen, wenn
der Geschädigte auf die Reparatur einen
Werksrabatt erhält. Das gilt allerdings nur
bei der sog. konkreten Schadenabrechnung,
wenn also der Geschädigte seinen Fahr-
zeugschaden durch die Vorlage einer Repa-
raturrechnung (inkl. MwSt.) nachweisen
kann und erstattet haben möchte.
Fiktive und konkrete Abrechnung
Im konkreten Fall war der Kläger BMW-
Werksangehöriger. Bei einem unverschul-
deten Unfall wurde sein BMW-Mini
beschädigt. Ein Gutachten taxierte den
Schaden auf 3.400 EUR netto. In Höhe
dieses Betrages rechnete er zunächst (fik-
tiv) ab. Danach ließ er den Schaden in
einer BMW-Niederlassung reparieren.
Die dortige Rechnung lautete zwar auf
4.000 EUR (brutto), aufgrund einer Be-
triebsvereinbarung musste er aber nur
2.900 EUR zahlen. Diese Rechnung sand-
te er an die Versicherung. Dort freute man
sich ob der günstigen Reparatur so sehr,
dass man die Abrechnung des Fahrzeug-
schadens umgehend auf 2.900 EUR redu-
zierte. Die Differenz der Überzahlung
verrechnete man mit übrigen Forde-
rungen. Der BMW-Mann nahm sich
spätestens jetzt den besten Advokaten
und führte Prozesse, dass die Funken
glühten. Sämtliche Verfahren gingen lei-
der verloren.
„Wulff-Rabatte“
Der BGH stellte zunächst klar, dass ein
Wechsel von der fiktiven (netto nach Gut-
achten) auf die konkrete Abrechnung
(Rechnungsvorlage und Zahlung brutto)
kein Problem sei. Es sei aber nach allge-
meinen Grundsätzen des Schadensersatz-
rechts anerkannt, dass der Geschädigte an
dem Schaden nichts verdienen dürfe.
Nicht anzurechnen seien nur Rabatte, die
aufgrund einer besonderen persönlichen
Beziehung gewährt würden (sog. Wulff-
Rabatte) oder die eine freigiebige Leistung
In der
Waagschale
BGH-Urteil
E
Die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers muss weni-
ger zahlen, wenn der Geschädigte auf die Reparatur einenWerksrabatt erhält.
von Jörg Schmenger (Rechtsanwalt)
Lesen Sie hier...
...Neues zum Thema Werksangehörigenrabatt
im KH-Schaden und 130-Prozent-Grenze
AUTOHAUS schadenrecht
66
Autohaus
5/2012