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ufgrund des zunehmenden Scha-
denmanagements der Versiche-
rungswirtschaft sollten auch Au-
tohäuser dazu übergehen, den Kunden bei
einem Haftpflichtschaden die Beauftra-
gung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen.
In Gesprächen mit Servicemitarbeitern
äußern diese gelegentlich die Befürchtung,
die Empfehlung eines Rechtsanwaltes
könnte für Werkstätten nicht zulässig sein.
In diesem Zusammenhang ist auf einen
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom
20.
Juni 2006 (VI ZB 75/05) hinzuweisen,
bei demes umeinemögliche ­Beeinflussung
der Schadensregulierung durch ein Miet-
wagenunternehmen ging.
Werkstatt darf Anwalt empfehlen
Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass es
weder gegen die Paragrafen 1, 2 BRAO
­
verstößt, noch sittenwidrig ist, wenn ein
Rechtsanwalt das Mandat eines Unfall-
geschädigten übernimmt, dem er von einer
Autovermietung empfohlen wurde. Eine
abweichende Beurteilung bedarf der Fest-
stellung weiterer Anhaltspunkte, aus denen
sich ergibt, dass der Rechtsanwalt in ge-
wolltem Zusammenwirken mit der Auto-
vermietung tatsächlich auf deren Veranlas-
sung und in deren Interesse und nicht im
Interesse des Mandanten tätig werden
sollte. Damit ist eindeutig geklärt, dass eine
Werkstatt einen ihr bekannten und fachlich
versierten Rechtsanwalt empfehlen darf.
Geschäftsbesorgungsvertrag
Ein rechtlich zulässiger Weg besteht darin,
dass der Kunde in der Werkstatt eine An-
waltsvollmacht unterschreibt und die
Werkstatt diese quasi als Bote an den
Rechtsanwalt weiterleitet. So entschied das
Landgericht (LG) Oldenburg im Rahmen
eines Berufungsverfahrens (Az. 16 S 72/11).
In der Begründung führt das LG aus: Ein
Anwalt kann und darf die Unterzeichnung
einer Vollmacht zur Regulierung von Un-
fallschäden als Antrag auf Abschluss eines
Geschäftsbesorgungsvertrages verstehen,
selbst wenn zuvor keine Gespräche mit
dem Auftraggeber stattfanden.
Hätte die Kundin des Autohauses, die
im obigen Fall klagte, nicht an ihrer Er-
klärung in Form der Vollmacht festhalten
wollen, hätte sie diese wegen Irrtums oder
Täuschung anfechten müssen. Zur An-
nahme eines solchen Antrages auf Ab-
schluss des Geschäftsbesorgungsvertrages
genügt es, wenn der Rechtsanwalt dann
seine Tätigkeit im Rahmen der Unfall-
regulierung aufnimmt. Im Ergebnis mus-
ste die gegnerische Haftpflichtversiche-
rung selbstverständlich die außergericht-
lichen Anwaltsgebühren der Kundin des
Autohauses übernehmen.
So erspart sich der Autohauskunde den
Weg zum Rechtsanwalt, seine Rechte
­
gegenüber der Versicherung des Unfall-
gegners werden aber trotzdem umfassend
gewahrt. Die Anwaltsgebühren hat die
Haftpflichtversicherung des Unfallver-
ursachers häufig zu zahlen, so dass dem
Kunden hier keine Kosten entstehen.
Die Anwaltskanzlei
Wöstmann hat Rechts-
anwalt RalfWöstmann
im Jahre 2003 als Ein-
zelkanzlei in Osna-
brück gegründet. Seit
Beginn seiner Tätig-
keit hat sich Wöst-
mann auf dem Gebiet
des Verkehrsrechts
spezialisiert. Schwerpunktmäßig ist er als Fach-
anwalt für Verkehrsrecht im Bereich der Unfall-
regulierung sowie der Ordnungswidrigkeiten
tätig. Näheres unter:
.
Anwalt
explizit erlaubt
Vollmacht
Das Landgericht Oldenburg hat entschieden, dass es zulässig ist,
wenn Autohäuser die Anwaltsbeauftragung in Form einer Vollmacht des Kunden
weiterleiten.
von Ralf Wöstmann (Rechtsanwalt)
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...
dass es für Werkstätten zulässig ist, einen
Anwalt zu empfehlen sowie Geschäfts-
besorgungsverträge weiterzuleiten.
Fotos: fotolia - FotolEdhar; Presse + PR Pfauntsch
RA Ralf Wöstmann
autohaus schadenrecht
23-24/2012
Autohaus
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