Klaus Schultze-Rhonhof
ist Rechtsanwalt und
Fachanwalt fürVerkehrs-
recht. Er ist Mitgründer
und Partner des Büros
Jota Rechtsanwälte in
Gießen undHüttenberg.
Dortbearbeiteterneben
dem Verkehrsrecht vor
allem arbeitsrechtliche
und AGB-rechtliche Mandate. (Website: www.
jota-rechtsanwaelte.de)
Autohaus als
Vermittler?
Abtretung
–
Das Autohaus wird leicht zum Ansprechpartner in allen Belangen
–
auch in Sachen Versicherung. Doch vor allem, wenn es um die Korrespondenz
mit der gegnerischen Assekuranz geht, gibt es rechtliche Grenzen.
von Klaus Schultze-Rhonhof (Rechtsanwalt)
Lesen SIe hier...
...
wie weit Autohäuser den Kunden beraten
können, wenn er nach einem Unfall Ansprüche
an die gegnerische Versicherung stellt.
Foto: fotolia - Kzenon
D
er Kunde hat eben die letzten Ex-
tras ausgewählt, die Finanzierung
wurde besprochen. Es gilt, zwei
Bedürfnisse des Kunden bereits vor Aus-
lieferung des Fahrzeugs zufrieden zu stel-
len: Sicherheit und Komfort. An dieser
Stelle treffen in der Regel zum ersten Mal
Autohaus, Kunde und Versicherung zu-
sammen. Warum sollte sich der Kunde
mühsam auf den Weg machen, um sich
eine Versicherung zu suchen, wenn er von
seinem Autohaus ein Paket aus Finanzie-
rung, Versicherung und Anschlussgaran-
tie geschnürt bekommen kann?
Ansprechpartner: Autohaus
Aus Sicht des Händlers lässt sich hier noch
einmal verdienen. Das hat allerdings Fol-
gen, denn der Kunde kennt nun allein
einen einzigen Ansprechpartner: sein
Autohaus. Von nun an betrachtet er den
Händler nicht nur als Verkäufer, sondern
auch als Versicherung und Rundum-Sorg-
los-Garantie für sein Auto. Also wird das
Autohaus diesen Kunden langfristig nur
dann zufrieden stellen, wenn es ihm künf-
tig den Schriftverkehr mit Versicherung
und Bank abnimmt – und diese ihrerseits
zufriedenstellende Leistungen erbringen.
Der Vorteil dabei ist, dass der Kunde bei
Problemen immer seinen Händler auf-
suchen und diesem folglich auch die an-
fallenden Reparaturaufträge erteilen wird.
Gesetzlich vorgesehener Weg
Zu einem weiteren Zusammentreffen von
Autohaus, Kunden und Versicherung
kann es kommen, wenn der Käufer später
Kunden in Autohäusern sehen imVerkäufer gerne auch den Ansprechpartner
für versicherungstechnische Belange – doch hier gibt es rechtliche Grenzen.
RA Klaus Schultze-Rhonhof
138
Autohaus
23-24/2012