Stefan Herbers ist
Rechtsanwalt in der
Kanzlei Hillmann &
Partner in Olden-
burg. Er ist Fachan-
walt für Verkehrs-
recht und mehr-
facher Dozent zu
verkehrsrechtlichen
und arbeitsrecht-
lichen Themen.
Herbers ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
(
DAV) e.V. sowie der Deutschen Akademie für
Verkehrswissenschaft e.V.
M
ittlerweile kommt es immer
häufiger vor, dass nach einem
Unfall der Geschädigte schon
vor dem ersten inhaltlichen Schreiben eine
Mitteilung des gegnerischen Kfz-Haft-
pflichtversicherers erhält mit dem Hinweis,
dass die Daten zu seinem Verkehrsunfall
in einer speziellen Kartei gespeichert wür-
den. Näheres erfährt der Geschädigte in
der Regel nicht. Ein Einverständnis wird
schon gar nicht abgefragt.
Vier Milliarden Euro Schaden
Hinter dieser Kartei verbirgt sich das Hin-
weis- und Informationssystem der deut-
schenVersicherungswirtschaft (HIS), das bei
der Aufklärung von Versicherungsbetrü-
gereien helfen soll. Jährlich entsteht den
Versicherern über alle Branchen verteilt ein
Schaden in Höhe von rund vier Milliarden
Daten-
Speicherung
Versicherungsbetrug
–
Das Hinweis- und
Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
soll helfen, Manipulationen aufzuklären. Ist die Anti-
Betrugsdatei der Versicherungen Fluch oder Segen
für die Betroffenen?
von Stefan Herbers (Rechtsanwalt)
Lesen SIe hier...
...
was Geschädigte im Umgang mit ihren
Daten bezüglich des HIS-Systems beachten
sollten.
Foto oben: fotolia - Mike Kiev
Wenn ein Autofahrer im Bereich eines
Bahnübergangs trotz Überholverbots
mit einem verbotswidrig – hier über
eine durchgezogene Linie – nach links
abbiegenden Pkw zusammenstößt, tra-
gen beide Fahrer jeweils hälftig die
Schuld.
Dies hat das Landgericht (LG) Magde-
burg entschieden. Der Kläger im hier
von den Verkehrsanwälten (Arbeitsge-
meinschaftVerkehrsrecht imDeutschen
Anwaltverein) veröffentlichten Fall
wollte unmittelbar hinter einem Bahn-
übergang mit seinem Fahrzeug nach
links in ein Grundstück abbiegen, um
einen Parkplatz zu erreichen. Vor und
hinter dem Bahnübergang befand sich
eine durchgezogene Mittellinie (Zei-
chen 295, § 35 a StVO).
Als der Kläger über die durchgezogene
Sperrlinie nach links auf den Parkplatz
abbog, kam es zu einer Kollision mit
einem von hinten kommenden Fahr-
zeug. Dessen Fahrer hatte verbots
widrig im Bereich des Bahnübergangs
einen weiteren Pkw überholt und stieß
schließlich mit dem Linksabbieger zu-
sammen.
An beiden Fahrzeugen entstanden
Sachschäden. Die Insassen blieben un-
verletzt. Das Landgericht hat in vorlie-
gendem Fall entschieden, dass beiden
Fahrern gleichschwere Verkehrsverstö-
ße zur Last zu legen sind.
Der Linksabbieger hat verbotswidrig die
durchgezogene Mittellinie überfahren.
Zudem hätte er sich beim Abbiegen in
ein Grundstück so verhalten müssen,
dass eine Gefährdung andererVerkehrs-
teilnehmer ausgeschlossen ist.
Der überholende Fahrer hat die Ver-
kehrsregeln missachtet, wonach man
sich Bahnübergängen nur mit mäßiger
Geschwindigkeit nähern und Kraftfahr-
zeuge dort nicht überholen darf.
Hälftige Teilung
bei einem Zusam-
menstoß nach
gleich schweren
Verkehrsverstößen
+++ Verkehrs
rechtsticker +++
Euro aufgrund fehlerhafter, unwahrer, un-
vollständiger oder betrügerischer Anga-
ben. Bei einem gemeldeten Schaden mit
Manipulationsverdacht sollen dann die
Daten aus demHIS hinzugezogen werden.
Gemeldet werden können im Kfz-Be-
reich Personen und Fahrzeuge, die an
einem Verkehrsunfall beteiligt waren. Ge-
RA Stefan herbers
autohaus schadenrecht
140
Autohaus
23-24/2012