A
us einem Unfall können für den
Geschädigten vielfältige Fragen
resultieren: Wie erreiche ich fort-
an meine Arbeitsstelle, nachdem mein
unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht mehr
fahrbereit ist? Kann ich es reparieren?
Lohnt eine Reparatur noch? Welchen Be-
trag kann ich für mein beschädigtes Fahr-
zeug beanspruchen? Zur Klärung dieser
Fragen kann der Geschädigte eine dritte
Person, zum Beispiel einen Sachverstän-
digen, eine Reparaturwerkstatt oder einen
Rechtsanwalt hinzuziehen.
Unerwartete Mehrkosten
Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges
und von außen einwirkendes Ereignis, bei
dem eine Person einen Personen- oder
Sachschaden erleidet. Gegenstand des vor-
liegenden Aufsatzes sind Fallkonstellati-
onen, die zu „Mehrkosten“ beim Schädiger
bzw. seiner Haftpflichtversicherung führen
und die zunächst nicht zu erwarten waren.
Es handelt sich um Fälle, die unter den
Stichworten „Werkstattrisiko“, „Prognose-
risiko“, „Auswahlrisiko“ bzw. „Finanzie-
rungsrisiko“ zu diskutieren sind.
Geschädigter entscheidet
Der Geschädigte ist nach dem gesetz-
lichen Bild des Schadensersatzes Herr des
Restitutionsgeschehens, das heißt er ent-
scheidet, ob, wann, wie und wo repariert
wird. Er bleibt es auch im Spannungs-
verhältnis, das durch den Interessen-
gegensatz zwischen ihm und dem Schädi-
ger bzw. dessen Versicherer besteht.
Dies wird in der Schadenregulierung
durch die Versicherungswirtschaft häufig
verkannt, wenn in entsprechenden Fall-
konstellationen ein Verstoß des Geschä-
digten gegen die Schadensminderungs-
pflicht eingewendet wird. Eine Auseinan-
dersetzung mit der Thematik zeigt indes,
dass ein Verstoß gegen die Schadensmin-
derungspflicht zumeist nicht vorliegt, es
sich häufig vielmehr um Risiken handelt,
die durch die Rechtsprechung der Sphäre
des Schädigers zugeordnet wurden. Ent-
stehende Mehrkosten sind in solchen Fäl-
len von der Versicherung zu tragen.
Risiken des Schädigers:
Werkstattrisiko
Während bei Vorlage einer Reparatur­
kostenrechnung in der Vergangenheit re-
gelmäßig ein kompletter Zahlungsaus-
gleich des Reparaturkostenbetrags erfolgte,
zeigt sich nunmehr in der Praxis immer
wieder, dass einzelne Positionen aus Repa-
Schädiger-
Risiko
Schadenregulierung
Was verbirgt sich hinter „Werkstattrisiko“ oder
Auswahlrisiko“? Was sieht die Rechtsprechung in diesen Fällen vor?
von Rolf-Helmut Becker (Rechtsanwalt)
Foto: fotolia - Daniel Bujack
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welchen Risiken der Schädiger und seine
Haftpflichtversicherung nach einem Unfall
gegenüberstehen können.
autohaus schadenrecht
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Autohaus
5/2013