SACHVERSTÄND I GEN - KOSTEN
Mit spitzem Rotstift
Fotos: Fotolia/Gina Sanders, privat
träge zu der Summe aller Schäden von
103,7
Prozent in 2010 auf 91,1 Prozent in
2013
verringert hat. Von jedem Beitrags-
euro werden folglich 0,91 Cent für die
Unfallregulierung benötigt. Das ist natür-
lich eine hohe Schadensquote. Vor allem
wenn man bedenkt, dass der Beitrags-
überschuss in absoluten Zahlen im Jahr
2013
somit nur 1,279 Milliarden Euro
betragen hat. Da muss gespart werden.
Gerade diese unverschämten Halsab-
schneider ohne geschütztes Berufsbild
trieben mit ihren willkürlich überhöhten
Rechnungen die Schadensaufwendungen
in die Höhe, so die Versicherer.
Doch wie wird man dieser „Auswüch-
se“ Herr? „Machen wir es doch wie bei
den Mietwagen“, lautete die Idee. Also
D
rei Dinge braucht ein Geschädigter,
um schnell, kompetent und kom-
fortabel einen Haftpflichtschaden
abzuwickeln: eineWerkstatt, einen Anwalt
und – natürlich – einen Sachverständigen.
Klar ist, dass jeder der Beteiligten für seine
Arbeit bezahlt werden muss. Klar ist auch,
dass das die haftende Versicherung des
Unfallverursachers zu erledigen hat. Da-
mit ist letztlich auch klar, dass Versiche-
rungen irgendwann nach Rückkehr von
den Schlachtfeldern der fiktiven Abrech-
nung, Mietwagenkosten oder gar Anwalts-
gebühren auf der Suche nach weiterem
Einsparpotenzial die angeblich horrenden
Kostenrechnungen der Sachverständigen
entdeckt haben. Die, so der freundliche
Versicherer, berechneten nämlich unan-
ständig viel. Das sei weit jenseits der Gren-
ze der Angemessenheit und überhaupt
willkürlich und für die Versichertenge-
meinschaft nicht hinnehmbar. Es gehe ja
um unser aller Beiträge.
Schadensquote sinkt, Beiträge steigen
Beiträge übrigens, die seit einigen Jahren
wieder steigen, obgleich sich die Scha-
densquote, also das Verhältnis aller Bei-
KURZFASSUNG
Versicherungen kürzen in vielen Fällen die
Rechnungen der Sachverständigen. Über
deren Angemessenheit und Höhe befan-
den in zahlreichen Fällen nun die Gerichte.
Streit gibt es des Öfteren zwischen Versicherungen und Kfz-Sachverständigen über die Höhe der Honorare
wie auch der Nebenkosten. Hierzu gibt es aktuelle Gerichtsurteile.
In zahlreichen Fällen kürzen die Versicherungen
die Rechnungen der Kfz-Sachverständigen.
Über die Rechtmäßigkeit dessen müssen die
Gerichte immer wieder neu entscheiden.
AUTOHAUS SCHADENRECHT
23-24/2014
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