AUTOHAUS SCHADENRECHT
18/2015
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Smart-Repair-Techniken sind in der Reparatur-
szene nicht ganz neu. Auch Lackausbesserun-
gen von etwa DIN A4 großen Beschädigungen
beispielsweise an einem Kotflügel mit an-
schließender UV-Trocknung kennt der Markt
bereits seit über 10 Jahren.
STRE I TFRAGE
Zulässigkeit der Verweisung auf
Smart Repair im Haftpflichtfall?
Fotos:Walter K. Pfauntsch
Nachdem den Versicherungen viele Mittel recht sind, ihre Schadenausgaben einzuschränken, stellt sich zu-
nehmend die Frage, ob und innerhalb welcher Grenzen ein Haftpflichtgeschädigter zur Reparatur seines
Fahrzeuges von dem gegnerischen Versicherer auf eine Smart-Repair-Methode verwiesen werden darf.
Z
ur Beantwortung sind die zur Be-
hebung bzw. Abrechnung eines
Haftpflichtschadens in Betracht
kommenden Möglichkeiten im Einzelnen
zu betrachten.
Konkrete Abrechnung mit Reparatur
In diesem Fall macht der Geschädigte im
Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die
tatsächlich aufgewendeten Kosten zur
Schadensbeseitigung durch Vorlage der
Reparaturkostenrechnung geltend. Nach
Durchführung der Reparatur und Vorlage
der Reparaturrechnung muss er sich nicht
auf eine günstigere Art der Reparatur in
Form von Smart Repair verweisen lassen.
In diesem Fall durfte der Geschädigte aus
seiner Sicht von der Erforderlichkeit der
Reparaturkosten ausgehen.
Erfolgt der Einwand der Versicherung,
es bestünde eine günstigere Reparatur-
möglichkeit durch Smart Repair, aller-
dings nach Vorlage eines Sachverständi-
gengutachtens und vor Beauftragung der
Reparatur, ist das nicht ganz so grundsätz-
KURZFASSUNG
Versicherungen versuchen zuweilen, auch
bei Haftpflichtgeschädigten unter dem Be-
griff„Smart Repair“ einen kostengünstige-
ren Reparaturweg durchzusetzen, um da-
durch beim Schadenaufwand Kosten zu
sparen. Wann man sich darauf nicht einlas-
sen muss und welche Rechte der Geschä-
digte hat, klärt dieser Beitrag.