UNFAL LSCHADENREGUL I ERUNG
Autohäuser fragen und
Rechtsanwälte antworten
Fotos:
In dieser Rubrik stellen Leser Fragen zur Unfallschadenabwicklung
an die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
D
ie heutige Kernfrage betrifft die
häufig strittige Frage der Erstat
tung des Aufwandes für Fahr
zeugreinigungskosten, die unfall- bzw.
reparaturbedingt waren.
Frage:
Immer wieder werden Reinigungs-
kosten von der gegnerischen Haftpflicht-
versicherung gestrichen. Wie urteilen hier
die Gerichte?
RA Jens Dötsch (Andernach):
Versiche
rer kürzen, wenn die Haftung dem
Grunde nach nicht in Abrede gestellt
werden kann, gerne auch kleinere Beträ
ge, wohl in der Hoffnung, der Geschä
digte werde dies hinnehmen bzw. die
Werkstatt werde sich nicht wehren. In
letzter Zeit scheint man die Reinigungs
die Beklagte diese Kostenposition bereits
beglichen haben will.“
Reinigungskosten sind auch dann zu
zahlen, wenn die Reparatur unvermeid
lich zu einer vor dem Unfall nicht vor
handenen Verschmutzung des Fahrzeugs
führt. Das AG Heinsberg (Urteil vom
28.03.2013, Az. 36 C 81/12) meint:
„Auch die Reinigung nach Durchfüh
rung der Lackierarbeiten war zur Entfer
nung von Materialresten am Fahrzeug
erforderlich. Davon, dass die Durchfüh
rung dieser Arbeiten – wie die Beklagte
behauptet – bereits in den Kostenpositi
onen der Reparatur selbst enthalten ist,
konnte sich das Gericht aufgrund der Er
örterungen des Sachverständigen nicht
überzeugen.“
Foto: Archivbild Presse + PR Pfauntsch
Über die Kosten für die Fahrzeug-
reinigung nach erfolgter Instandsetzung gibt es
häufig Dissens mit der regulierenden Versicherung.
kosten als Kürzungsposten ins Auge ge
fasst zu haben und zahlt diese Position
nicht, dies meist zu Unrecht. Soweit die
Reinigung des Fahrzeugs für die Durch
führung der Reparatur notwendig ist,
sind auch die hierfür anfallenden Kosten
zu erstatten. Das AG Oldenburg (Hol
stein) führt beispielsweise hierzu aus
(vgl. Urteil vom 21.1.2013, Az. 25 C
288/12): „Soweit die beklagte Versiche
rung einwendet, die Kosten für die Rei
nigung seien bereits mit den erstatteten
Reparaturkosten abgedeckt, so ist dieser
Vortrag unsubstantiiert. Soweit ersicht
lich, sind die unstreitig entstandenen
Reinigungskosten gerade nicht über die
Reparaturkosten abgerechnet worden,
sodass nicht nachzuvollziehen ist, wie
5/2016
59
AUTOHAUS SCHADENRECHT




