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F I KT I VE ABRECHNUNG

Autohaus, „Freie“

oder Freie Werkstatt?

Fiktiv abrechnen. Ein Traum für Unfallgeschädigte. Von wegen,

Geschädigte dürfen an einem Unfall nichts verdienen!

Einen solchen Verweis fanden Geschädig-

te natürlich unverschämt. Also mussten

die Gerichte ran. VW-Urteil, Porsche-

Urteil, BMW-Urteil, usw. Demnach ist

ein Verweis grundsätzlich zulässig, es sei

denn, er ist für den Geschädigten unzu-

mutbar.

Wie„frei“ ist ein Partnerbetrieb

der Versicherung?

Der BGH formuliert das nun nochmals

so: „Der Schädiger kann den Geschädig-

ten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine

günstigere Reparaturmöglichkeit in einer

mühelos und ohne Weiteres zugänglichen

,freien Fachwerkstatt‘ verweisen, wenn er

darlegt und beweist, dass eine Reparatur

in dieser Werkstatt vomQualitätsstandard

her der Reparatur in einer markengebun-

denen Werkstatt entspricht und wenn er

gegebenenfalls vom Geschädigten aufge-

zeigte Umstände widerlegt, die diesem

eine Reparatur außerhalb einer marken-

gebundenen Werkstatt unzumutbar ma-

chen würden.“ (BGH 28.04.15, VI ZR

267/14).

D

ie Rechnung scheint ganz einfach:

Im Gutachten werden die Apo-

thekenpreise des ortsansässigen

Markenhändlers kalkuliert. Danach kas-

siert der Geschädigte frech das hierfür

erforderliche Geld und macht sich einen

schönen Lenz. Eventuell lässt er die Karre

von einem Nachbarn zusammendengeln.

Aber auch, wenn er stattdessen eine seri-

öse freie Werkstatt aufsucht und vollstän-

dig reparieren lässt, bleibt meist noch ein

Abendessen für zwei übrig.

Die Versichertengemeinschaft, vertreten

durch die Rotstiftschwinger in der Scha-

densachbearbeitung A-F, ließ sich das be-

kanntlich nicht gefallen. Fortan wurde

verwiesen. Auf freie Fachwerkstätten. Die

Idee: Wer fiktiv abrechnet, also nicht in

einer Werkstatt reparieren lässt, kann ge-

nauso in einer günstigen freien Werkstatt

nicht reparieren lassen. Dann kann man

der Kalkulation auch die günstigeren Prei-

se zugrunde legen. In der Folge sinken die

auszuzahlenden Geldbeträge radikal.

Wann kann günstiger repariert werden als im ent-

sprechenden Marken-Autohaus? Diese Frage wird,

wo immer möglich, dann erhoben, wenn es um die

fiktive Abrechnung eines Unfallschadens geht.

Foto:Walter K. Pfauntsch

18/2016

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AUTOHAUS SCHADENRECHT