

F I KT I VE ABRECHNUNG
Autohaus, „Freie“
oder Freie Werkstatt?
Fiktiv abrechnen. Ein Traum für Unfallgeschädigte. Von wegen,
Geschädigte dürfen an einem Unfall nichts verdienen!
Einen solchen Verweis fanden Geschädig-
te natürlich unverschämt. Also mussten
die Gerichte ran. VW-Urteil, Porsche-
Urteil, BMW-Urteil, usw. Demnach ist
ein Verweis grundsätzlich zulässig, es sei
denn, er ist für den Geschädigten unzu-
mutbar.
Wie„frei“ ist ein Partnerbetrieb
der Versicherung?
Der BGH formuliert das nun nochmals
so: „Der Schädiger kann den Geschädig-
ten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine
günstigere Reparaturmöglichkeit in einer
mühelos und ohne Weiteres zugänglichen
,freien Fachwerkstatt‘ verweisen, wenn er
darlegt und beweist, dass eine Reparatur
in dieser Werkstatt vomQualitätsstandard
her der Reparatur in einer markengebun-
denen Werkstatt entspricht und wenn er
gegebenenfalls vom Geschädigten aufge-
zeigte Umstände widerlegt, die diesem
eine Reparatur außerhalb einer marken-
gebundenen Werkstatt unzumutbar ma-
chen würden.“ (BGH 28.04.15, VI ZR
267/14).
D
ie Rechnung scheint ganz einfach:
Im Gutachten werden die Apo-
thekenpreise des ortsansässigen
Markenhändlers kalkuliert. Danach kas-
siert der Geschädigte frech das hierfür
erforderliche Geld und macht sich einen
schönen Lenz. Eventuell lässt er die Karre
von einem Nachbarn zusammendengeln.
Aber auch, wenn er stattdessen eine seri-
öse freie Werkstatt aufsucht und vollstän-
dig reparieren lässt, bleibt meist noch ein
Abendessen für zwei übrig.
Die Versichertengemeinschaft, vertreten
durch die Rotstiftschwinger in der Scha-
densachbearbeitung A-F, ließ sich das be-
kanntlich nicht gefallen. Fortan wurde
verwiesen. Auf freie Fachwerkstätten. Die
Idee: Wer fiktiv abrechnet, also nicht in
einer Werkstatt reparieren lässt, kann ge-
nauso in einer günstigen freien Werkstatt
nicht reparieren lassen. Dann kann man
der Kalkulation auch die günstigeren Prei-
se zugrunde legen. In der Folge sinken die
auszuzahlenden Geldbeträge radikal.
Wann kann günstiger repariert werden als im ent-
sprechenden Marken-Autohaus? Diese Frage wird,
wo immer möglich, dann erhoben, wenn es um die
fiktive Abrechnung eines Unfallschadens geht.
Foto:Walter K. Pfauntsch
18/2016
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AUTOHAUS SCHADENRECHT