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10/2016

EDITORIAL AUTOHAUS SCHADENRECHT

D

er eCall, durch den bei einem Unfall auto-

matisch ein Notruf abgesetzt wird, kommt.

Aber erst 2018. Und dann wird vielleicht

nicht nur die Notrufzentrale, sondern auch der Fahr-

zeughersteller informiert.

„Bei einem Unfall möchten auch wir informiert

werden. Andernfalls landet der Wagen womöglich

in einerWerkstatt des Herstellers“, kommentierte dies

kürzlich ein Vorstandsmitglied einer der marktfüh-

renden Versicherungen. Deshalb kommt jetzt – und

das bereits seit April 2016! – der Unfallmeldestecker

des GDV für den Zigarettenanzünder im Auto. Hier-

mit soll verhindert werden, dass die Versicherungs-

branche durch die Einführung des Notrufsystems E-

Call ab 2018 den Zugang zum Kunden, vor allem die

so mühsam eroberten Chancen auf den Erstkontakt

nach Unfall (z. B. über den Zentralruf der Versicherer,

Schnellmelderprämien u.v.m.), verliert.

Unfallmeldestecker, aber auch die Telematik-Boxen der neuen Pay-as-you-drive-Tarife vieler Ver-

sicherer, bei denen sich die Höhe der Versicherungs-

prämien an der Fahrweise des Versicherungsnehmers

orientiert, setzen eine Unfallmeldung ab, wenn ein

Anstoß am Fahrzeug registriert wird. Die den Notruf

entgegennehmenden Mitarbeiter beauftragen bei

Personenschäden einen Rettungswagen und infor-

mieren bei Bedarf einen Abschleppdienst. Gleichzei-

tig – und das ist der Sinn der Sache – leiten sie die

Steuerung in die Partnerwerkstatt der Versicherer ein.

„Dadurch können wir die Schadenkosten signifikant

reduzieren“, lässt sich ein Geschäftsführer einer an-

deren Versicherung zitieren. Zielsetzung: Billigste

Stundenverrechnungssätze in Partnerwerkstätten,

keine kostenverursachenden Berater wie Sachver-

ständige und Rechtsanwälte sowie ausbleibende Be-

ratungsfolgekosten, verursacht z. B. durch 130 %

Reparaturen, Quotenvorrechtsfälle oder die Geltend-

machung einer Fülle anderer Schadenpositionen, die

der Versicherer zahlen muss, aber nicht will.

Neben dem stark verkürzten Schadenersatz, mit

dem sich der per Telematik und Unfallmeldestecker

überwachte Kunde auseinandersetzen muss, wäre er

auch gut beraten, sich Gedanken über Fragen der

Datenerhebung und des Datenverbleibs zu machen.

Welche Daten werden erhoben, wann an wen weiter-

geleitet und wo ggf. gespeichert?

Es bleibt zu hoffen, dass die Autohausmitarbeiter

genug Zeit und Lust haben, ihre Kunden immer

wieder darüber aufzuklären, dass das Autohaus der

erste Ansprechpartner für den Kunden nach einem

Unfall sein sollte. Die Empfehlung zur Einschaltung

von Sachverständigen und Anwälten ist hiernach in

vielen Autohäusern eine Selbstverständlichkeit.

Insoweit möchte ich auf das OLG Frankfurt ver-

weisen, dem es „geradezu als fahrlässig“ erscheint,

einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechts­

anwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt, Urteil vom

01.12.2014 Az. 22 U 171/13).

Steuerung per Unfallmeldestecker

»

Das Autohaus sollte der erste

Ansprechpartner für den Kun-

den nach einem Unfall sein.

«

Daniela Mielchen,

Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied

der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

IMPRESSUM

AUTOHAUS SCHADENRECHT

erscheint in AUTOHAUS SchadenBusiness

mit AUTOHAUS 10/2016

Herausgeber:

Arbeitsgemeinschaft Verkehrs-

recht Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V.

Chefredaktion:

Dr. Daniela Mielchen

Realisierung: Springer Fachmedien

München GmbH

Verlagsvertretung Presse + PR Pfauntsch

Otto-Hahn-Straße 28, Aufgang 4

85521 Ottobrunn-Riemerling

Tel. 0 89/6 65 90 70 - 0 / Fax -20

Koordination und Schlussredaktion:

Dr. Andrea Haunschild

Korrektorat:

Simone Meißner

Herstellung:

Maren Krapp (Leitung)

Grafik/Layout:

Lena Amberger,

Christine Richter, SabineWinzer

Druck:

Stürtz GmbH,

97080Würzburg