

Foto: Archiv Presse + PR Pfauntsch
zuverlässige Kraftfahrzeughändler zugeteilt
werden. Die Zuverlässigkeit sei besonders
wichtig. Der Inhaber des roten Kennzeichens
könne schließlich selbst über die jeweilige Zu-
lassung eines Kraftfahrzeugs entscheiden. Da
der Händler seine Verpflichtungen nicht ein-
gehalten habe, sei er unzuverlässig. Daher
könne ihm das rote Kennzeichen entzogen
werden. Das gebiete der Schutz der anderen
Verkehrsteilnehmer.
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unvollständig waren, widerrief die Zulas-
sungsstelle die Erteilung des roten Dauer-
kennzeichens mit sofortiger Wirkung. Hierge-
gen wandte sich der Händler mit der Begrün-
dung, ihmwerde seine geschäftliche Tätigkeit
erheblich erschwert.
Der Antrag gegen diese Maßnahme blieb er-
folglos. Nach Auffassung des Verwaltungsge-
richts dürfen nach den einschlägigen gesetz-
lichen Vorschriften rote Kennzeichen nur an
Bei Unzuverlässigkeit ist das rote
Kennzeichen weg
Wenn Kfz-Händler sich als unzuverlässig er-
weisen, droht ihnen der Verlust des roten
Dauerkennzeichens. So erging es auch einem
Händler, der privat und ohne Fahrtenbuch
mit dem eigentlich nur für kurze Überfüh-
rungen zulässigen Kennzeichen unterwegs
war (VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Sep-
tember 2015; AZ: 5 L 794
/14.KO).
DemAutohändler war für Probe-, Prüfungs-
und Überführungsfahrten von der zuständi-
gen Behörde ein rotes Dauerkennzeichen zu-
geteilt worden. Somusste er nicht in jedem
Einzelfall bei der Zulassungsstelle einen An-
trag auf Erteilung eines Kennzeichens stellen.
Nachdem allerdings festgestellt worden
war, dass der Händler das rote Nummern-
schild für längere Zeit an einem Pkw zum
privaten Gebrauch angebracht hatte und
die Aufzeichnungen in dem nach dem Ge-
setz vorgeschriebenen Fahrtennachweisheft
Wird ein rotes Kenn-
zeichen verwendet,
muss vor Fahrtan-
tritt ein Eintrag ins
zugehörige Fahrten-
buch erfolgen.
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Dann schreiben Sie bitte an:
AUTOHAUS SchadenRecht
Otto-Hahn-Str. 28
85521 Ottobrunn-Riemerling
d.mielchen@mielco.denach dem gutachterlich vorgegebenen
Reparaturweg in Auftrag geben, und Sie
können dafür von Ihrem Kunden die
Vergütung verlangen. Um die Versiche-
rung aber bei fehlerhaften Gutachten
nicht völlig schutzlos zu stellen, sieht die
Rechtsprechung zwischen dem Geschä-
digten und dem Sachverständigen einen
sog. „Vertrag mit Schutzwirkung zuguns-
ten Dritter“, in dessen Schutzbereich die
Versicherung einbezogen wird. Sie könn-
te also den Sachverständigen in Regress
nehmen – das gilt aber nicht gegenüber
der Werkstatt.
Denkbar wäre noch die Konstellation,
dass Sie sich den Anspruch des Geschä-
digten auf Schadenersatz in Höhe der von
Ihnen – nach den Vorgaben des Gutach-
tens – erstellten Reparaturrechnung ab-
treten lassen und auf dieser Grundlage
die Versicherung zur Zahlung auffordern.
Am Ergebnis ändert sich hierdurch aber
auch nichts: Denn Sie machen nicht Ihren
Werklohn, sondern den abgetretenen
Schadenersatzanspruch des Geschädigten
geltend. Sollte der Versicherer nicht ein-
lenken und lediglich einen Teilbetrag zah-
len, bleibt der Klageweg. Im Prozess liegt
die Darlegungs- und Beweislast für die
angebliche aufrechenbare Forderung
beim Versicherungsunternehmen, die je-
doch nicht besteht.
Der Versicherer kann im Ergebnis nur aus
eigenem Recht gegen den Schadengutach-
ter vorgehen. Die einzige Möglichkeit,
Regress zu fordern, besteht in der Be-
hauptung, dass das Gutachten Arbeits
positionen enthalte, die nicht notwendig
seien, auf deren Richtigkeit sich der Ge-
schädigte aber verlassen durfte und die
Versicherung deswegen zu viel bezahlt
hat. Spätestens im Prozess wird der Versi-
cherer den Wert der Behauptungen des
von ihm bezahlten technischen Prüf-
dienstleisters erfahren und ob die ausge-
führten Arbeiten tatsächlich überflüssig
waren. Denn den Gutachtern stehen Er-
messensspielräume zu, da auch ein Gut-
achten „nur“ eine Prognose der erforder-
lichen Reparaturkosten darstellt. Aber
auch hiervon sind Sie als Werkstatt nicht
betroffen.
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Bei vermeintlichen Fehlern eines Gutachters kann dieWerkstatt normalerweise nicht mit
in Regress genommen werden.
10/2016
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AUTOHAUS SCHADENRECHT