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23-24/2016
EDITORIAL AUTOHAUS SCHADENRECHT
D
as OLG Frankfurt nennt es „geradezu fahrlässig“,
in einem Haftpflichtschaden keinen Anwalt ein-
zuschalten. Die Versicherungswirtschaft gibt
demgegenüber alles dafür, Berater wie Anwälte und unab-
hängige Sachverständige auszuschalten. Gelingt der Erst-
kontakt zum Geschädigten, soll er direkt und ohne Um-
wege über Gutachter oder Anwälte in eine kostengünstige
Partnerwerkstatt gesteuert werden. Gelingt das nicht, wird
gekürzt, was die Fantasie hergibt.
Ob über Callcenter, die im Auftrag der Versicherung
mit mindestens fünf Anrufen nach 18 Uhr versuchen, dem
Neu-Geschädigten Handlungsanweisungen zu geben, oder
über einen Unfallmeldestecker, der die Kontaktaufnahme
direkt im frisch verunfallten Fahrzeug ermöglicht: Der
Erstkontakt zählt! Auch Unfallmelde-Apps, die nach ein-
fachster appgesteuerter Unfallaufnahme mit schnellem
Geld locken – ganz ohne kostenverursachende Berater
oder Autohäuser –, sind schwer im Kommen.
In der Absicht, die Dinge nicht ohne Gegenwehr ge-
schehen zu lassen, hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrs-
recht im November 2015 in Köln den Kongress „Auto
schaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schaden
management“ veranstaltet. Mit 150 Geschäftsführern und
Mitarbeitern von Autohäusern, Sachverständigen und
Verkehrsanwälten war die Veranstaltung ein voller Erfolg.
Daher möchten wir einen 2. Schadenkongress am 8. Feb-
ruar 2017 von 14 bis 18 Uhr in der Ideen-Fabrik in Besig-
heim (bei Stuttgart) anschließen.
Herzlich willkommen sind Autohäuser, Werkstätten
und Sachverständige, die nicht mehr die Versicherungen
bei jedem Handschlag um Erlaubnis bitten möchten und
der Kürzungspraxis überdrüssig sind. Ebenfalls als Gäste
begrüßen wir zahlreiche Anwälte, die mit Ihnen eine op-
timierte Schadenabwicklung auf die Beine stellen können
und wollen. Ziel ist es, miteinander ins Gespräch zu kom-
men.
„Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für
den Kunden“. Mit diesem Eingangsreferat wird die Rheto-
rik- und Kommunikationstrainerin Johanna Busmann in
das Thema einführen. Als Rechtsanwalt und allseits be-
gehrter Referent kommt danach Joachim Otting zu Wort.
Sein Thema: „So geht es dahin, das liebe Geld…und zwar
dahin, wo es hingehört: Die ewigen Anspruchskürzungen
links überholen.“ Abschließend stellt Dominik Bach die
veränderte Erwartungshaltung in der Schadenabwicklung
in seinem Referat „Autohaus 4.0“ dar. Präsentieren wird
er u. a. die bei e-Consult entwickelte „Webakte Werkstatt
Edition“, die eine zügige, geschützte, transparente und
effektive Datenübermittlung und Unfallabwicklung in der
Kooperation Autohaus-Sachverständiger-Anwalt gewähr-
leistet.
Für Sachverständige und Mitarbeiter von Autohäusern
und Werkstätten ist die Teilnahme kostenlos. Bitte beach-
ten Sie die Kongressankündigung auf Seite 113 der vorlie-
genden AUTOHAUS-SchadenRecht-Ausgabe. Wir freuen
uns, Sie am 8. Februar 2017 in Besigheim zu sehen.
Schadenkongress der Arge Verkehrsrecht.
Wir freuen uns auf Sie!
»
Autohäuser, Werkstätten und
Sachverständige laden wir zum
8. Februar 2017 herzlich ein.
«
Daniela Mielchen, Rechtsanwältin und
Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht
IMPRESSUM
AUTOHAUS SCHADENRECHT
erscheint in AUTOHAUS SchadenBusiness
mit AUTOHAUS 23-24/2016
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrs-
recht Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V.
Chefredaktion:
Dr. Daniela Mielchen
Realisierung: Springer Fachmedien
München GmbH
Verlagsvertretung Presse + PR Pfauntsch
Otto-Hahn-Straße 28, Aufgang 4
85521 Ottobrunn-Riemerling
Tel. 0 89/6 65 90 70 - 0 / Fax -20
Koordination und Schlussredaktion:
Dr. Andrea Haunschild
Korrektorat:
Simone Meißner
Herstellung:
Maren Krapp (Leitung)
Grafik/Layout:
Lena Amberger,
SabineWinzer
Druck:
L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG
DruckMedien, 47608 Geldern