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108

23-24/2016

EDITORIAL AUTOHAUS SCHADENRECHT

D

as OLG Frankfurt nennt es „geradezu fahrlässig“,

in einem Haftpflichtschaden keinen Anwalt ein-

zuschalten. Die Versicherungswirtschaft gibt

demgegenüber alles dafür, Berater wie Anwälte und unab-

hängige Sachverständige auszuschalten. Gelingt der Erst-

kontakt zum Geschädigten, soll er direkt und ohne Um-

wege über Gutachter oder Anwälte in eine kostengünstige

Partnerwerkstatt gesteuert werden. Gelingt das nicht, wird

gekürzt, was die Fantasie hergibt.

Ob über Callcenter, die im Auftrag der Versicherung

mit mindestens fünf Anrufen nach 18 Uhr versuchen, dem

Neu-Geschädigten Handlungsanweisungen zu geben, oder

über einen Unfallmeldestecker, der die Kontaktaufnahme

direkt im frisch verunfallten Fahrzeug ermöglicht: Der

Erstkontakt zählt! Auch Unfallmelde-Apps, die nach ein-

fachster appgesteuerter Unfallaufnahme mit schnellem

Geld locken – ganz ohne kostenverursachende Berater

oder Autohäuser –, sind schwer im Kommen.

In der Absicht, die Dinge nicht ohne Gegenwehr ge-

schehen zu lassen, hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrs-

recht im November 2015 in Köln den Kongress „Auto­

schaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schaden­

management“ veranstaltet. Mit 150 Geschäftsführern und

Mitarbeitern von Autohäusern, Sachverständigen und

Verkehrsanwälten war die Veranstaltung ein voller Erfolg.

Daher möchten wir einen 2. Schadenkongress am 8. Feb-

ruar 2017 von 14 bis 18 Uhr in der Ideen-Fabrik in Besig-

heim (bei Stuttgart) anschließen.

Herzlich willkommen sind Autohäuser, Werkstätten

und Sachverständige, die nicht mehr die Versicherungen

bei jedem Handschlag um Erlaubnis bitten möchten und

der Kürzungspraxis überdrüssig sind. Ebenfalls als Gäste

begrüßen wir zahlreiche Anwälte, die mit Ihnen eine op-

timierte Schadenabwicklung auf die Beine stellen können

und wollen. Ziel ist es, miteinander ins Gespräch zu kom-

men.

„Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für

den Kunden“. Mit diesem Eingangsreferat wird die Rheto-

rik- und Kommunikationstrainerin Johanna Busmann in

das Thema einführen. Als Rechtsanwalt und allseits be-

gehrter Referent kommt danach Joachim Otting zu Wort.

Sein Thema: „So geht es dahin, das liebe Geld…und zwar

dahin, wo es hingehört: Die ewigen Anspruchskürzungen

links überholen.“ Abschließend stellt Dominik Bach die

veränderte Erwartungshaltung in der Schadenabwicklung

in seinem Referat „Autohaus 4.0“ dar. Präsentieren wird

er u. a. die bei e-Consult entwickelte „Webakte Werkstatt

Edition“, die eine zügige, geschützte, transparente und

effektive Datenübermittlung und Unfallabwicklung in der

Kooperation Autohaus-Sachverständiger-Anwalt gewähr-

leistet.

Für Sachverständige und Mitarbeiter von Autohäusern

und Werkstätten ist die Teilnahme kostenlos. Bitte beach-

ten Sie die Kongressankündigung auf Seite 113 der vorlie-

genden AUTOHAUS-SchadenRecht-Ausgabe. Wir freuen

uns, Sie am 8. Februar 2017 in Besigheim zu sehen.

Schadenkongress der Arge Verkehrsrecht.

Wir freuen uns auf Sie!

»

Autohäuser, Werkstätten und

Sachverständige laden wir zum

8. Februar 2017 herzlich ein.

«

Daniela Mielchen, Rechtsanwältin und

Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft

Verkehrsrecht

IMPRESSUM

AUTOHAUS SCHADENRECHT

erscheint in AUTOHAUS SchadenBusiness

mit AUTOHAUS 23-24/2016

Herausgeber:

Arbeitsgemeinschaft Verkehrs-

recht Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V.

Chefredaktion:

Dr. Daniela Mielchen

Realisierung: Springer Fachmedien

München GmbH

Verlagsvertretung Presse + PR Pfauntsch

Otto-Hahn-Straße 28, Aufgang 4

85521 Ottobrunn-Riemerling

Tel. 0 89/6 65 90 70 - 0 / Fax -20

Koordination und Schlussredaktion:

Dr. Andrea Haunschild

Korrektorat:

Simone Meißner

Herstellung:

Maren Krapp (Leitung)

Grafik/Layout:

Lena Amberger,

SabineWinzer

Druck:

L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG

DruckMedien, 47608 Geldern