AUTOHAUS SCHADENRECHT SB15-H1 - page 5

sein Anwalt können nämlich versuchen,
das Gericht dazu zu bewegen, die Geld-
buße auf unter 60 Euro abzusenken. Ge-
lingt dies, geht man ebenfalls ohne Punk-
te aus.
* Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung
7:
Ist man auf dem Blitzerfoto erkennbar,
droht auf jeden Fall eine Strafe, oder?
AG Verkehrsrecht:
Grundsätzlich kann
man sagen, dass es in über 50 Prozent der
Fälle einen Weg aus der punktebelasteten
Bestrafung gibt. Die mangelnde Erkenn-
barkeit auf dem Blitzerfoto ist nur ein
Verteidigungsansatz von vielen. Nicht
selten ist das Messergebnis aufgrund von
Messfehlern nicht verwertbar oder der
Verstoß hatte seine Ursache in einem so-
genannten „Augenblickversagen“. Dies
wie auch eine möglicherweise geringe
Fahrlässigkeit mindert die Buße und lässt
Punkte häufig ganz entfallen. In der
überwiegenden Anzahl der Fälle lohnt
es sich, die Sache von einem Anwalt
überprüfen zu lassen.
8:
Wenn man unschuldig in einen Unfall
verwickelt wurde, erhält man automatisch
den kompletten Schaden bezahlt, stimmt
das?
AGVerkehrsrecht:
Oft weiß der Geschä-
digte gar nicht genau, welche Schadens-
ersatzansprüche ihm überhaupt zustehen.
Die zahlungspflichtige Versicherung wie-
derum hat kein Interesse daran, ihn dar-
auf aufmerksam zu machen. Das führt
dazu, dass nicht anwaltlich vertretene
Geschädigte durchschnittlich 20 Prozent
zu wenig erhalten. Jeder Geschädigte hat
deshalb das Recht, sich zur Schadensab-
wicklung anwaltliche Hilfe zu holen, die
auch vom Schädiger zu zahlen ist. Nur so
kann er über seinen Anwalt auf gleicher
Augenhöhe mit dem geschulten Sachbe-
arbeiter der Versicherung über die Scha-
densregulierung angemessen verhandeln.
9:
Ist es korrekt, dass ein Auto einfach
abgeschleppt werden darf, obwohl ein
Zettel mit Handynummer hinter der
Windschutzscheibe liegt?
AGVerkehrsrecht:
Ja, denn das Ord-
nungsamt hat die Aufgabe, die Behinde-
rung durch den Wagen schnellstmöglich
zu beseitigen. Die Gerichte muten es dem
Ordnungshüter aber nicht zu, eine hin-
terlegte Telefonnummer anzurufen. Das
Abschleppen kann höchstens rechtswid-
rig sein, wenn der Fahrer einen konkre-
ten Hinweis darauf gibt, wo er sich gera-
de aufhält und dass er bereit ist, das
Fahrzeug umgehend zu entfernen. Aber
Vorsicht: Gerichte gestehen dem Ord-
nungsamt einen weiten Spielraum zu, ab
wann das Auffinden des Fahrers unver-
hältnismäßig lange dauern würde.
10:
Wenn ein Fußgänger eine Parklücke
freihält, ist das Nötigung, richtig?
AGVerkehrsrecht:
Gemäß Straßenver-
kehrsordnung hat derjenige einen An-
spruch auf die Parklücke, der sie zuerst
unmittelbar erreicht – vorausgesetzt, er
sitzt im Auto. Blockiert ein Fußgänger
den Platz, ist das zumindest eine Ord-
nungswidrigkeit, für die in der Regel
ein Bußgeld verhängt wird. Nötigung
hin­gegen kommt nur in Frage, wenn
körperliche Gewalt eine Rolle spielt oder
­Gegenstände eingesetzt werden. Ein
­vorsichtiges Einfahren in die besetzt
­gehaltene Lücke wird von den Gerichten
zunehmend übrigens auch nicht als
­Nötigung, sondern als eine Art Notwehr
angesehen. Dies gilt natürlich nicht,
wenn der Fußgänger dabei angefahren
wird!
AG Verkehrsrecht in DAV
5/2015
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