53 . VERKEHRSGER I CHTSTAG – AK I I : AUTOMAT I S I ERTES FAHREN
Rechtliche Hürden
Foto: Daimler AG
Ein Schwerpunkt auf demVerkehrsgerichtstag waren die aktuellen
Entwicklungen beim autonomen Fahren. Die Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des DAV fordert Gesetzgeber zum Handeln auf.
rithmen auf Daten sitzen, die zum Beispiel
über das Versagen von Assistenzsystemen
Aufschluss geben könnten. Auch Gerichte
erhalten kaum oder keinen Zugang, so
dass es schwerfällt, mit dem Fortschritt
Schritt zu halten.
„Es reicht nicht, alte Gesetze unter den
neuen Gegebenheiten neu zu interpretie-
ren“, so Rechtsanwältin Dr. Daniela Miel-
chen von den DAV-Verkehrsrechtsanwäl-
ten in Goslar. Es müssten neue Gesetze
her. Hierbei bietet der Deutsche Anwalt-
verein mit seinen Verkehrsrechtsexperten
seine Expertise an.
„Wer ist der Unfallverursacher?“
Wenn der Fahrer als Verantwortlicher bei
einem von seinem Fahrzeug verursachten
Verkehrsunfall ausscheidet, dürften das
A
udi-Chef Rupert Stadler sprach
der Autoindustrie auf dem Wirt-
schaftsgipfel der Süddeutschen
Zeitung Ende November 2014 sicher aus
der Seele, als er auf die baldige Freigabe
des autonomen Fahrens auf Pilotstrecken
drängte. Nach Ansicht der Arbeitsgemein-
schaft Verkehrsrecht des Deutschen An-
waltvereins (DAV) hinken die Gesetze der
neuen Technologie jedoch dramatisch
hinterher. Letztlich geht es aber nun um
die Verantwortlichkeit, wenn etwas pas-
siert. Allerdings sind die Hersteller auch
mit schuld, da sie zum Schutz ihrer Algo-
In Teilbereichen ist das automatisierte Fahren bereits technisch möglich, jedoch sind dafür noch zahlreiche rechtliche Hürden zu meistern.
Foto: Daimler AG
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