AUTOHAUS SCHADENRECHT SB15-H1 - page 9

tig haben sie aber Anspruch auf eine ­sach-
und fachgerechte Reparatur. Und ob
Smart-Repair-Verfahren dafür ausreichen,
kann im Einzelfall durchaus strittig sein.
Geht beispielsweise ein Kratzer im
Lack bis aufs Blech, kann er zum Durch-
rosten des Materials führen, auch wenn
die Stelle nach einer Smart-Reparatur
oberflächlich intakt aussieht.
In einem viel
zitierten Urteil
gab das Landge-
richt Saarbrücken
(AZ: 13 S 216/09)
zwar vor ­einigen
Jahren einer Ver-
sicherung Recht, die einer Unfallgeschä-
digten die Kosten für die konventionelle
Reparatur einer kleinen Beule nicht erstat-
ten wollte und sie auf eine Smart-Repair-
Technik verwies. „Dieses Urteil bedeutet
aber nicht, dass Versicherungen die Ge-
schädigten generell auf Smart-Repair ver-
weisen können – erst recht nicht bei um-
fangreicheren Schäden. Die Versicherung
muss zudem auch beweisen, dass die
Smart-Repair-Technik zur konventionel-
len Reparatur gleich­wertig ist“, sagt
Rechtsanwalt Dötsch vom DAV. Auch er-
ging das Urteil zu einem Schaden, den
kein vernünftiger Mensch, müsste er ihn
aus eigener Tasche zahlen, gezahlt hätte.
AG Verkehrsrecht im DAV
sert wird. Das heißt, dass das Fahrzeug
durch eine sach- und fachgerechte Repa-
ratur wieder in den Zustand versetzt wird,
in dem es vor dem Unfall war“, sagt
Rechtsanwalt Jens Dötsch von der Arbeits-
gemeinschaft Verkehrsrecht des Deut-
schen Anwaltvereins (DAV). War bei-
spielsweise der Kotflügel vor dem Unfall
unbeschädigt und hat nun einen Kratzer,
besteht ein Anspruch auf einen neuen
Kotflügel ohne Kratzer und nicht auf ei-
nen solchen mit einem ausgebesserten
Kratzer. Denn dies ist gerade nicht die
Wiederherstellung des Zustands vor dem
Unfall. Die Grenze dessen, was vom Un-
fallverursacher an Wiedergutmachung
gefordert werden kann, liegt bei dem Be-
trag, den ein vernünftiger Mensch für die
Wiederherstellung des ursprünglichen
Zustands zahlt. Alles darüber hinaus ist
nicht erforderlich und deshalb vom Un-
fallverursacher nicht zu zahlen.
Fachgerechte Instandsetzung
Ob eine Smart-Repair-Methode den Zu-
stand vor dem Unfall tatsächlich wieder-
herstellt, lässt sich für den Laien nur
schwer prüfen. Bessert die Werkstatt bei-
spielsweise einen lädierten Stoßfänger nur
aus, statt das Teil komplett auszutauschen,
sieht das Ergebnis für den Laien auf den
ersten Blick gleich aus. Trotzdem kann das
vermeintlich reparierte Fahrzeug später
Probleme bereiten. „Will man sein Auto
verkaufen, muss eine nicht fachgerechte
Reparatur offenbart werden. Das wirkt
sich natürlich negativ auf den Verkaufs-
preis aus“, sagt Rechtsanwalt Dötsch.
Das Prinzip von Smart-Repair: Statt
einer (fachgerechten) aufwändigen, groß-
flächigen Reparatur wird der Schaden mit
minimalemAufwand ausgebessert – ohne
dabei Teile aus-
zutauschen oder
in die Struktur
des Fahrzeugs
einzugreifen. Das
bekannteste Ver-
fahren dieser Art
ist die Ausbesserung von Steinschlägen in
der Windschutzscheibe mit Kunstharz.
Auch viele typische Blechschäden lassen
sich (beispielsweise durch Herausdrücken
von Dellen) durch Smart-Repair ausbes-
sern, wobei eine teure großflächige Neu-
lackierung möglichst vermieden wird.
Versicherungen dürfen nicht ohne
weiteres auf Smart-Repair verweisen
Wenn die gegnerische Versicherung nach
einem Unfall auf eine günstigere Smart-
Repair-Technik verweist, sollten Fahr-
zeugbesitzer deshalb skeptisch sein. Denn
Geschädigte sind zwar verpflichtet, von
mehreren gleich guten Reparaturmetho-
den die günstigere zu wählen – gleichzei-
Im Haftpflicht-
schadenfall hat
der Geschädigte
Anspruch darauf,
dass der Schaden
so behoben wird,
wie der Zustand des
Fahrzeuges vor dem
Unfall war. Aus Sicht
des DAV beinhaltet
dies keine Smart-­
Repair-Methoden.
Foto: Presse + PR Pfauntsch
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War beispielsweise der Kotflü-
gel vor dem Unfall unbeschädigt,
besteht ein Anspruch auf einen
neuen Kotflügel ohne Kratzer.
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