EDITORIAL AUTOHAUS SCHADENRECHT
D
er 1. Schadenkongress der Arbeitsgemein
schaft Verkehrsrecht zum Thema „Werkstatt
freundliches Schadenmanagement“ liegt hinter
uns. Mit über 150 Geschäftsführern und Mitarbeitern
von Autohäusern, Sachverständigen und Verkehrsan
wälten war die Veranstaltung am 9. November 2015
in Köln ein voller Erfolg. Unter den Referenten war
der überaus eloquente Rechtsanwalt Joachim Otting,
der einen vielbeachteten Vortrag zum Thema „Ar
beitszeitvergeudung und trotzdem ausbuchen oder
lieber Augenhöhe und Waffengleichheit“ hielt.
Zunächst gewährte Otting einen Blick auf die Lage
der Versicherer, die zu Beginn eines Versicherungs
jahres rund 24 Milliarden Prämie einnehmen, um sie
– bevor es dann an die sukzessive Auszahlung für die
über das Jahr anwachsenden Schadenfällen geht – am
Kapitalmarkt gewinnbringend anzulegen. Der Kapi
talmarkt liege nun aber bekanntlich amBoden, so dass
keineswegs mit nachlassenden Kürzungsstrategien zu
rechnen sei. Kürzungen, die zu einem Großteil nicht
rechtmäßig sind! Aus eben diesem Grund empfehle
es sich, von dem Angebot des deutschen Schadenser
satzrechts Gebrauch zu machen und bei einem Scha
denfall einen Gutachter und einen Rechtsanwalt auf
Kosten des Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversiche
rung hinzuzuziehen, um auf Augenhöhe mit dieser
den Schaden abzuwickeln. Nur so könne Waffen
gleichheit erzielt werden. Otting legte beispielhaft
zwei Abrechnungsschreiben in einem Fall aus Juli die
ses Jahres vor, in dem die Versicherung zunächst
1.644,74 Euro regulieren wollte und nach Einschal
tung eines Anwaltes wenige Tage später 2.970,40 Euro
regulierte, ohne dass eine Schadensposition hinzuge
kommen wäre. Zum Thema zitierte er das AG Dort
mund (Urteil vom 29.06.2009 – 431 C 2944/09):
„Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach
Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfall
haftpflichtfragen befassten Richters jeder Verkehrs
unfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst
kleiner Schäden wie der vorliegend angemeldeten und
dann auch regulierten 645,13 Euro Sachschadenersatz
von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechts
anwalts zu geben. (...) Da die Haftpflichtversicherer
bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu sys
tematisch fast jede übliche Schadensposition in zahl
reichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangrei
cher Auseinandersetzungen machen, muss auch der
geschäftserfahrene Geschädigte stets auf der Hut sein
und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch
gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen
Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. (…)“
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RÜCKBL I CK AUF DEN SCHADENKONGRESS DER VERKEHRSRECHTSANWÄLTE
Werkstattfreundliches
Schadenmanagement
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Daniela Mielchen,
Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
IMPRESSUM
AUTOHAUS SCHADENRECHT
erscheint in AUTOHAUS SchadenBusiness
mit AUTOHAUS 23-24/2015
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrs-
recht Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V.
Chefredaktion:
Dr. Daniela Mielchen
Realisierung:
Springer Fachmedien
München GmbH
Verlagsvertretung Presse + PR Pfauntsch
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Koordination und Schlussredaktion:
Dr. Andrea Haunschild
Korrektorat:
Simone Meißner
Herstellung:
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Grafik/Layout:
Gertrude Dorn, Bianca Radke,
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Druck:
Phönix Print GmbH, 97080Würzburg
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23-24/2015