E I NFACH, ABER N I CHT OHNE FAL LSTR I CKE
Vollkaskoversicherung als
Finanzierungsinstrument
Foto:Walter K. Pfauntsch
Ein vollkaskoversichertes Fahrzeug ist durch einen fremdverschuldeten Unfall zu Schaden gekommen
und muss nun trotz klammer Finanzlage des Geschädigten möglichst schnell repariert werden.
Hierzu gibt es eine sehr einfache Lösung der Vorfinanzierung. Ein paar wesentliche Dinge aber müssen
tunlichst eingehalten werden.
1. Voraussetzungen
Theoretisch kann ein Geschädigter, wenn
er eine Vollkaskoversicherung hat, diese
nach einem fremdverschuldeten Unfall
unproblematisch beanspruchen. So
schlicht es klingt, ist es auch. Ein Vertrag
zu einer Vollkaskoversicherung beinhaltet
die Regulierung der Schäden am eigenen
V
on der Ausgangssituation her
herrscht im konkreten Fall folgen
de klare Interessenlage: Das Auto
soll repariert werden, die Werkstatt möch
te (berechtigterweise) nicht zu lange war
ten, bis die Rechnung beglichen wird. Der
Geschädigte ist aber nicht in der Lage, die
Reparatur vorzufinanzieren.
Ein bequemer Weg wäre die Inanspruch
nahme einer Vollkaskoversicherung. Da
mit wird der Werkstatt schnell die Rech
nung bezahlt und der Geschädigte kann
sein Kraftfahrzeug wieder nutzen. Damit
aus diesem bequemen Weg kein steiniger
und anstrengender wird, gilt es, einige
Dinge zu beachten.
Die Reparaturkosten können bei aufwendiger
Unfallreparatur an einem relativ neuen Fahr-
zeug schnell mehrere tausend Euro auslösen.
Im Falle eines fremdverschuldeten Schadens
hilft auch die eigene Vollkaskoversicherung per
Vorfinanzierung aus. Es ist aber tunlichst zur
Vermeidung von späteren Nachteilen von An-
fang an darauf zu achten, dass diverse Rechts-
folgen nicht eintreten.
AUTOHAUS SCHADENRECHT
23-24/2015
113