das volle Prognoserisiko zu Lasten der
Werkstatt gehe, keine Wertminderung
ausweise und keine Totalschadensfest
stellung oder Opfergrenze aufzeige. Aller
dings wies Firmery auch auf die erforder
liche hohe Qualifikation der Sachverstän
digen hin und deren Verpflichtung zur
regelmäßigen Weiterbildung.
Vorteile einer Web-Akte
RA Friedrich Keller referierte danach zum
„Unfallschadenmanagement im Auto
haus“, womit er imWesentlichen Arbeits
mittel des Rechtsanwaltes vorstellte, die es
ermöglichen, Unfälle rasch und mit im
mer gleicher Qualität transparent und
informativ für Autohaus und Geschädig
ten zu bearbeiten. Er wies auf einen Trend
hin, der vor rund zehn Jahren begann und
nun zunehmend zum Einsatz gelange: die
Web-Akte. Über diese könnten alle an der
Unfallschadensbehebung Beteiligten Do
kumente einstellen (Rechnungen, Attes
te), die – per Web weitergeleitet – zu einer
raschen Regulierung führen würden. Auf
das Ergebnis zugreifen können sämtliche
Beteiligten, so dass die Abläufe übersicht
lich und transparent werden.
Schließlich berichtete der Erfinder der
Web-Akte, Dominik Bach, über seine Er
fahrungen mit „Datenschutz bei der Un
fallabwicklung“. Er prägte den denkwür
digen Satz, dass der größte Computer im
Privatbesitz in der Regel nicht im Büro
aufgehoben werde, sondern in der Garage.
Man staunt. Sodann überlegte er, wem all
die Daten gehören, was personenbezoge
ne, was sachbezogene Daten seien, zumal
nur die personenbezogenen Daten vom
Datenschutz geschützt seien, falls der
Inhaber nicht erlaube, dass die Daten ver
wendet werden. Als „to do“ prägte sich
zumindest den Teilnehmern der ArGe
Verkehrsrecht ein, dass ab neun Mitarbei
tern ein Datenschutzbeauftragter im Be
trieb vorhanden sein müsse und dass dem
Mandanten, der sein Mandat per Mail
oder Web-Akte in Auftrag gibt, ein Wi
derspruchsrecht einzuräumen ist, im Fall
der Nichtbeachtung negative Konsequen
zen im Gebührenbereich auftreten kön
nen. Für alle, die glauben, der Versicherer
müsse zahlen, auch wenn der Mandant
gebührenleistungsfrei sei, falls kein Wi
derruf eingeräumt wird: Der Versicherer
muss nur das zahlen, was der Mandant
aufzuwenden hat.
„Nicht gegeneinander ausspielen
lassen!“
Am Veranstaltungsende drängte sich die
Überzeugung auf: Dieser 1. Schadenkon
gress war auch ein erster, richtiger Schritt
in die richtige Richtung. Es wurden die
Berufsgruppen zusammengebracht, deren
Zusammenwirken dem Geschädigten die
Situation erleichtern. Gleichwohl führt
der Schulterschluss dazu, dass der Gegner
des Geschädigten, die Versicherungswirt
schaft, ihrerseits Kunden, Werkstätten,
Sachverständige und Rechtsanwälte nicht
mehr gegeneinander ausspielen kann.
Dankenswerterweise betonte dann der für
die AG einladende Vorsitzende des ge
schäftsführenden Ausschusses, RA Jörg
Elsner, dass damit ein Anfang gemacht sei
und eine Fortsetzung erwartet werden
dürfe.
RA Hartmut Roth, Roth|Partner
Rechtsanwaltspartnergesellschaft, Dresden
■
»
Der größte Computer steht
nicht im Büro, sondern
in der Garage.
«
RA Dominik Bach ,
Vorstand e-Consult AG
Rund 150 Kongressteilnehmer aus den Bereichen Rechtsdienstleistung, Schadenermittlung und Autohaus/Reparaturwerkstatt lauschten
den Vorträgen des ausverkauften Anwälte-Kongresses.
SCHADEN-BUSINESS
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23-24/2015