AUTOHAUS SCHADENRECHT SB15-H4 - page 12

das volle Prognoserisiko zu Lasten der
Werkstatt gehe, keine Wertminderung
ausweise und keine Totalschadensfest­
stellung oder Opfergrenze aufzeige. Aller­
dings wies Firmery auch auf die erforder­
liche hohe Qualifikation der Sachverstän­
digen hin und deren Verpflichtung zur
regelmäßigen Weiterbildung.
Vorteile einer Web-Akte
RA Friedrich Keller referierte danach zum
„Unfallschadenmanagement im Auto­
haus“, womit er imWesentlichen Arbeits­
mittel des Rechtsanwaltes vorstellte, die es
ermöglichen, Unfälle rasch und mit im­
mer gleicher Qualität transparent und
informativ für Autohaus und Geschädig­
ten zu bearbeiten. Er wies auf einen Trend
hin, der vor rund zehn Jahren begann und
nun zunehmend zum Einsatz gelange: die
Web-Akte. Über diese könnten alle an der
Unfallschadensbehebung Beteiligten Do­
kumente einstellen (Rechnungen, Attes­
te), die – per Web weitergeleitet – zu einer
raschen Regulierung führen würden. Auf
das Ergebnis zugreifen können sämtliche
Beteiligten, so dass die Abläufe übersicht­
lich und transparent werden.
Schließlich berichtete der Erfinder der
Web-Akte, Dominik Bach, über seine Er­
fahrungen mit „Datenschutz bei der Un­
fallabwicklung“. Er prägte den denkwür­
digen Satz, dass der größte Computer im
Privatbesitz in der Regel nicht im Büro
aufgehoben werde, sondern in der Garage.
Man staunt. Sodann überlegte er, wem all
die Daten gehören, was personenbezoge­
ne, was sachbezogene Daten seien, zumal
nur die personenbezogenen Daten vom
Datenschutz geschützt seien, falls der
­Inhaber nicht erlaube, dass die Daten ver­
wendet werden. Als „to do“ prägte sich
zumindest den Teilnehmern der ArGe
Verkehrsrecht ein, dass ab neun Mitarbei­
tern ein Datenschutzbeauftragter im Be­
trieb vorhanden sein müsse und dass dem
Mandanten, der sein Mandat per Mail
oder Web-Akte in Auftrag gibt, ein Wi­
derspruchsrecht einzuräumen ist, im Fall
der Nichtbeachtung negative Konsequen­
zen im Gebührenbereich auftreten kön­
nen. Für alle, die glauben, der Versicherer
müsse zahlen, auch wenn der Mandant
gebührenleistungsfrei sei, falls kein Wi­
derruf eingeräumt wird: Der Versicherer
muss nur das zahlen, was der Mandant
aufzuwenden hat.
„Nicht gegeneinander ausspielen
lassen!“
Am Veranstaltungsende drängte sich die
Überzeugung auf: Dieser 1. Schadenkon­
gress war auch ein erster, richtiger Schritt
in die richtige Richtung. Es wurden die
Berufsgruppen zusammengebracht, deren
Zusammenwirken dem Geschädigten die
Situation erleichtern. Gleichwohl führt
der Schulterschluss dazu, dass der Gegner
des Geschädigten, die Versicherungswirt­
schaft, ihrerseits Kunden, Werkstätten,
Sachverständige und Rechtsanwälte nicht
mehr gegeneinander ausspielen kann.
Dankenswerterweise betonte dann der für
die AG einladende Vorsitzende des ge­
schäftsführenden Ausschusses, RA Jörg
Elsner, dass damit ein Anfang gemacht sei
und eine Fortsetzung erwartet werden
dürfe.
RA Hartmut Roth, Roth|Partner
Rechtsanwaltspartnergesellschaft, Dresden
»
Der größte Computer steht
nicht im Büro, sondern
in der Garage.
«
RA Dominik Bach ,
Vorstand e-Consult AG
Rund 150 Kongressteilnehmer aus den Bereichen Rechtsdienstleistung, Schadenermittlung und Autohaus/Reparaturwerkstatt lauschten
den Vorträgen des ausverkauften Anwälte-Kongresses.
SCHADEN-BUSINESS
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