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UNFAL LSCHADEN - ABWI CKLUNG
Autohäuser fragen und
Rechtsanwälte antworten
In dieser Rubrik stellen Leser Fragen zur Unfallschadenabwicklung
an die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwalt Vereins (DAV).
H
eute geht es um die aktuell sehr
kontrovers diskutierten Themen
Bagatellgrenze und Beilackierung.
Bagatellgrenze im KH-Schaden
AH:
Wo liegt mittlerweile die Bagatell-
grenze bei der Beauftragung eines Gutach-
ters im Haftpflichtschadenfall?
RA Michael Hoffend (Ratingen):
Ein Ver-
kehrsunfall kostet bereits an sich einiges
an Nerven und Zeit für den Geschädig-
ten. Auch wenn es glücklicherweise nur
zu einem kleinen Schaden am Fahrzeug
gekommen ist, gibt es trotz allem einige
Dinge, die man beachten muss, damit
man als Geschädigter am Ende nicht
draufzahlt.
Die Frage, ab wann man zur Bestim-
mung der Schadenshöhe einen Sach-
verständigen beauftragen kann, wird in
der Praxis nicht einheitlich gesehen. So
hat das AG München in einer Entschei-
dung aus dem Jahr 2014, (Az. 331 C
34366/13), ausgeurteilt, dass man bis
zu einer Schadenshöhe von 1.500 Euro
besondere Gründe darlegen müsse, wes-
halb man die Einholung eines Sachver-
ständigengutachtens für erforderlich hal-
ten würde. Dass dies dann doch etwas zu
hoch gegriffen scheint, zeigt die Ent-
wicklung der Rechtsprechung seit dem
Urteil des BGH vom 30.11.2004 (Az. VI
ZR 365/03), welcher die Einschaltung ei-
nes Sachverständigen bei einem Schaden
i.H.v. 715,81 Euro als verhältnismäßig
angesehen hatte.
Maßgeblich ist hierbei prinzipiell
nicht der abstrakte Wert des Schadens,
sondern es kommt darauf an, ob ein
verständig und wirtschaftlich denkender
Geschädigter nach seinen Erkenntnissen
und Möglichkeiten die Einschaltung
eines Sachverständigen für geboten er-
achten durfte. Angesichts der bei dem
Geschädigten vorauszusetzenden gerin-
gen Sachkunde bezüglich der kosten-
mäßigen Beurteilung eines Schadens ist
zu berücksichtigen, dass ein Laie in sei-
ner Beurteilungsmöglichkeit schnell
überfordert sein kann. Insbesondere sind
diesem die tatsächlich entstehenden
Foto: Gina Sanders/Fotolia
SCHADEN-BUSINESS
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23-24/2015